Kann der Ehemann Zeuge sein?
Zeuge kann grundsätzlich jede natürliche Person (grundsätzlich auch Minderjährige) sein, die zu Behauptungen im Rechtsstreit möglicherweise etwas aussagen kann. Grundsätzlich sind auch Ehepartner, Eltern, Kinder oder sonstige nahe Verwandte zulässige Zeugen im Zivilprozess.
Hat Freundin Zeugnisverweigerungsrecht?
Nach dem Wortlaut der §§ 383 ZPO, 52 StPO sind Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte und diejenigen Personen zur Zeugnisverweigerung berechtigt, die mit der Partei, dem Beteiligten oder dem Angeklagten in gerader Linie verwandt oder verschwägert beziehungsweise in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum …
Wer kann nicht Zeuge sein?
Zeuge kann nicht sein, wer Partei, Beteiligter oder Beschuldigter ist; die Zeugeneigenschaft ist nicht an die Geschäftsfähigkeit geknüpft, so können auch Kinder als Zeugen vernommen werden.
Wem steht das Zeugnisverweigerungsrecht zu?
§ 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern.
Wie kann der Ehemann sich selbst scheiden?
Zugleich kann der Ehemann ihr eine Vollmacht erteilen, sich selbst zu scheiden. Aus der Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Ehemann kann ein Scheidungsrecht der Ehefrau folgen.
Wie kann ein Mann eine weitere Frau heiraten?
Ein Mann kann mit bis zu vier Frauen zur gleichen Zeit die Ehe schließen. Möchte er darüber hinaus eine weitere Frau heiraten, muss er die Ehe von einer seiner Frauen durch Scheidung auflösen und den Ablauf ihrer Wartezeit abwarten (Art. 37 PSG; siehe auch: Eheverbot während der Wartezeit der Frau ).
Warum kann man nicht aussagen?
Es kann nämlich ganz unterschiedliche Gründe geben, warum man nicht aussagen möchte. Der Gesetzgeber erkennt an, dass sich bestimmte Zeugen in Gewissenskonflikten befinden können und gewährt ihnen in bestimmten Situationen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Vor allem innerhalb von Familien möchte der Gesetzgeber niemanden zu einer Aussage zwingen.
Ist die persönliche Anwesenheit bei der Eheschließung zwingend erforderlich?
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die persönliche Anwesenheit beider Eheschließenden bei der Eheschließung zwingend notwendig ist. Art. 8 Abs. 1 PSG lässt ausdrücklich die Stellvertretung bei der Eheschließung ( at-taukīl fī z-zawāǧ) zu.