FAQ

Kann der Leistungsempfanger die Rechnung andern?

Kann der Leistungsempfänger die Rechnung ändern?

Der Empfänger darf die Rechnung auch dann nicht ändern, wenn der Aussteller dem zustimmen würde. Selbst wenn die Rechnung fehlerhaft ist, darf der Leistungsempfänger oder Rechnungsempfänger niemals eine Rechnung nachträglich ändern.

Wie macht der Gesetzgeber eine Rechnung aus?

Der Gesetzgeber macht gesetzliche Vorgaben, wie eine Rechnung auszustellen ist. Dazu gehören auch die Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG. Wenn beispielsweise eine dieser Angaben fehlt oder falsch ist, kann es sein, dass das Finanzamt die Rechnung nicht akzeptiert.

Wer hat Anspruch auf die Korrektur des Rechnungsdokuments?

Der Empfänger der Rechnung hat einen Anspruch auf die Korrektur des Rechnungsdokuments. Nur eine Rechnung, die alle gesetzlichen Pflichtangaben enthält, berechtigt zum Abzug der Vorsteuer.

Welche Fehler sind möglich bei der Rechnungserstellung?

Eine doppelte Rechnungsnummer, eine falsche Adresse oder eine fehlende Ausweisung der Mehrwertsteuer – Die Liste möglicher Fehler bei der Rechnungserstellung ist lang. Im Falle einer Betriebsprüfung können auch kleine Fehler zu großen Problemen führen.

Was darf eine Rechnungsadresse sein?

Bild: Michael Bamberger Rechnungsadresse darf jede Adresse sein, unter der der Empfänger zu erreichen ist. Die Finanzverwaltung übernimmt zur richtigen Anschrift in einer Rechnung die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Wie darf eine Rechnung nachträglich geändert werden?

Im Rahmen der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UstDV) gilt prinzipiell, dass eine Rechnung nachträglich geändert werden darf, wenn mit dieser Änderung eine Korrektur oder Vervollständigung der erforderlichen Angaben einhergeht. Dazu muss die Änderung jedoch zwingend von Nöten sein.

Wie kann ich Rechnung nachträglich korrigieren?

Seit September 2016 ist es nach dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes zudem möglich, das Rechnung nachträglich ändern auch rückwirkend durchzuführen. Das heißt, wenn in Deiner Buchhaltung eine fehlerhafte Rechnung vorhanden ist, die bisher weder bemerkt noch beanstandet wurde, darfst Du diese nachträglich korrigieren.

Was sollte man auf die Rechnung verweisen?

Letzteres muss auf die Rechnung verweisen, am besten, indem die Rechnungsnummer genannt wird. Außerdem sollte es den Namen und die Adresse des Leistungserbringers enthalten und natürlich die Berichtigung des Fehlers. Rechnungsempfänger legt jedoch beide Rechnungen ab (die fehlerhafte und die korrigierte)

Wie kann ich eine geänderte Rechnung korrigieren?

Diese Gefahr besteht grundsätzlich immer dann, wenn du eine geänderte Rechnung einfach noch einmal neu verschickst. Doch der Reihe nach: Um eine Rechnung zu korrigieren, genügt es grundsätzlich, wenn du den Empfänger über die fehlenden oder geänderten Angaben in einem separaten Dokument informierst.

Kann man den Namen oder die Adresse auf der Rechnung ändern?

Darf man den Namen oder die Adresse auf der Rechnung nachträglich ändern? Vorsicht ist geboten, wenn Dein Kunde verlangt, die Rechnung einfach nochmals mit einer anderen Rechnungsadresse auszustellen, weil sich die Anschrift oder der Name des Unternehmens bzw. der Empfänger der Rechnung geändert hat.

Ist es möglich eine Rechnung zu korrigieren?

Um eine Rechnung zu korrigieren, genügt es grundsätzlich, wenn du den Empfänger über die fehlenden oder geänderten Angaben in einem separaten Dokument informierst. Spezielle Formvorschriften gibt es dafür nicht:

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