Kann der MDK nach Aktenlage entschieden?

Kann der MDK nach Aktenlage entschieden?

Wenn der MDK die Arbeitsfähigkeit als wiederhergestellt ansieht, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen. In der Praxis ist zu beobachten, dass von Seiten des MDK nur kurze Vermerke nach Aktenlage anstelle echter Gutachten gefertigt werden. Das ist nicht rechtmäßig.

Was darf der MDK prüfen?

der MDK fest, dass eine Erwerbsminderung aus medizinischer Sicht vorliegt, kann die Krankenkasse den Versicherten verbindlich zu einem Rehabilitationsantrag auffordern. Gleichfalls kann eine Feststellung der Arbeitsfähigkeit zu einem Leistungsende führen.

Was gilt für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes?

Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und seit 15 Jahren dem Dienst angehören, genießen besonderen Kündigungsschutz und können nicht ordentlich gekündigt werden. Diese Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die diesen Status bereits im September 2005 entsprechend der Vorgaben des BAT innehatten.

Wann kann ich außerordentlich gekündigt werden?

Lebensjahr vollendet haben und seit 15 Jahren dem Dienst angehören, genießen besonderen Kündigungsschutz und können nicht ordentlich gekündigt werden. Diese Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die diesen Status bereits im September 2005 entsprechend der Vorgaben des BAT innehatten. Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch weiterhin möglich.

Welche Tätigkeiten gibt es im öffentlichen Dienst?

Zum Tätigkeitsbereich gehören im öffentlichen Dienst vor allem Tätigkeiten in der Verwaltung, aber auch an Schulen, Hochschulen, staatlichen Krankenhäusern, Sparkassen, Flughäfen, Sozialversicherungen, bei der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, bei Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und in Landeszentralbanken.

Welche Dienste verbergen sich im öffentlichen Dienst?

Öffentlicher Dienst und Berufe Unter der Bezeichnung „öffentlicher Dienst“ verbergen sich zahlreiche Personengruppen und Tätigkeitsbereiche. Im öffentlichen Dienst sind vor allem Beamte, Richter, Soldaten und Rechtsreferendare, Angestellte und Arbeiter tätig.

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