Kann der Mieter fristlos kündigen?
Die fristlose Kündigung des Mieters ist zulässig bei: Wenn der Mieter fristlos kündigen will, muss er den Vermieter abmahnen und eine angemessene Frist setzen, damit der die Mängel beseitigen kann. Ist nach Ablauf der Frist nichts geschehen, kann der Mieter fristlos kündigen.
Wann kann man einem Mieter fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung kann laut BGB §569 nur dann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In anderen Fällen ist keine Abmahnung erforderlich: Bei hohen Mietschulden oder illegalen Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, kann der Vermieter beispielsweise fristlos kündigen, ohne vorher abzumahnen.
Kann der Mieter die Miete nicht vollständig zahlen?
Es kann aber auch vorkommen, dass der Mieter die Miete deshalb nicht oder nicht vollständig zahlt, weil er meint, zu einer Verweigerung der Zahlung oder zur teilweisen Kürzung der Miete berechtigt zu sein. Hierzu kommt es immer wieder dann, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist und der Mieter deshalb die Miete mindert.
Wie übernehmen die Behörden die Zahlung der Mietrückstände?
Die Behörden übernehmen im Regelfall die Zahlung der Mietrückstände, wenn ein entsprechender Antrag auf Mietschulden-Übernahme gestellt wird. Am sinnvollsten ist es, die Summe für den Mietrückstand anderweitig zu beschaffen – etwa über die Familie – um die Zahlung auszugleichen.
Wann muss der Mieter den Mietrückstand überweisen?
Dafür muss der Mieter allerdings spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage den Mietrückstand überweisen oder alternativ dafür sorgen, dass das Sozialamt die Miete übernimmt. Dieser Nachweis ist ebenfalls innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage zu erbringen.
Kann ich als Mieter im Rückstand mit der Mietzahlung rechnen?
Wenn Sie als Mieter im Rückstand mit der Mietzahlung sind, können Sie verschiedene Möglichkeiten nutzen: Persönliches Gespräch mit dem Vermieter suchen. Der Vermieter ist nicht zur Kündigung bei Mietrückstand verpflichtet. Beratung durch Mietvereine.