Kann der Partner mit zur Reha?
Eine Begleitperson (z.B. der Ehepartner) kann dann während der stationären Reha oder Kur mit aufgnommen werden, wenn es aus medizinischen und therapeutischen Gründen notwendig ist. Dies hat der Gesetzgeber im §11 Abs. Für diese Einzelfälle wenden Sie sich bitte an die Reha-Servicestellen.
Was kostet eine Begleitperson im Krankenhaus?
Grundsätzlich wird die Begleitperson direkt in der stationären Einrichtung (z. B. Krankenhaus) untergebracht. Für die Unterkunft und Verpflegung erstatten Krankenkassen den Krankenhäusern 45 EUR für jeden Tag, außer für den Entlassungs-/Verlegungstag, sofern diese nicht zugleich Aufnahmetage sind.
Wer zahlt wenn ich mit meinem Kind im Krankenhaus bin?
Abweichend vom Verfahren beim Kinderkrankengeld ist für die Erstattung des Verdienstausfalls einer Begleitperson während einer stationären Mitaufnahme nicht die Krankenkasse der Begleitperson zuständig. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten, welche auch die Hauptleistung „stationäre Behandlung“ trägt.
Wie lange Begleitperson im Krankenhaus?
20 Arbeitstage, auf die im Regelfall ein Anspruch auf das Kinder-Krankengeld (Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes nach § 45 SGB V) besteht. Der Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls besteht vielmehr für die Dauer der medizinisch erforderlichen Mitaufnahme der Begleitperson.
Was mache ich mit meinem Kind im Krankenhaus?
Das braucht Ihr Kind für den Krankenhausaufenthalt
- Schlafanzug.
- Bademantel.
- Leichte Kleidung, zum Beispiel ein Jogginganzug.
- Unterwäsche und Strümpfe.
- Hausschuhe.
- Waschsachen.
- Zahnputzsachen.
- Spielsachen, zum Beispiel das Lieblingskuscheltier.
Bis wann Begleitperson Kind Krankenhaus?
Die Krankenkassen entscheiden selbst bis zu welchem Lebensjahr eine Begleitperson medizinisch notwendig ist. Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Mitaufnahme bei Kindern bis zum 8. Lebensjahr.
Wann zahlt die Krankenkasse Fahrtkosten?
Krankenkassen übernehmen nur Fahrtkosten für Krankenbeförderungen, die medizinisch notwendig sind. Verordnet werden können Transporte zu stationären Behandlungen, zu vor- und nachstationären Behandlungen, sowie zu ambulanten Operationen mit Vor- und Nachbehandlung.