Kann der Personalrat eine Kündigung verhindern?
Im Falle der Mitbestimmung hat der Personalrat die Möglichkeit, die Kündigung durch Verweigerung der Zustimmung zu verhindern. Dies gilt jedenfalls so lange, bis ein möglicherweise dann notwendiges Einigungsstellenverfahren abgeschlossen ist.
Was sind die Pflichten eines Betriebsrates?
Im Einzelnen hat der Betriebsrat folgende Aufgaben zu erfüllen: Er muss darüber wachen, dass die geltenden Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften, und Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der Arbeitnehmer durchgeführt werden. Er beantragt beim Arbeitgeber Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen.
Was sind die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates?
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die zu Gunsten der Arbeitnehmer ihre Gültigkeit finden, eingehalten und durchgeführt werden.
Was passiert wenn der Personalrat einer ordentlichen Kündigung nicht zustimmt?
Ohne eine ordnungsgemäße Anhörung ist die ausgesprochene Kündigung nach § 79 Abs. 4 BPersVG unwirksam! Das gilt im Übrigen auch für die Arbeitnehmer, die keinen Kündigungsschutz haben. Hier kommt der Anhörung des Personalrats sogar eine zentrale Bedeutung zu.
Ist man im Personalrat unkündbar?
Personalratsmitglieder im Arbeitsverhältnis genießen einen weitgehenden Kündigungsschutz: Ihre ordentliche Kündigung ist unzulässig.
Was sind die drei Rechte des Betriebsrates?
Um seine zahlreichen Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können, stellt der Gesetzgeber dem Betriebsrat im Betriebsverfassungsgesetz zahlreiche Beteiligungsrechte zur Verfügung. Dabei wird zwischen Informationsrechten, Beratungsrechten, Anhörungsrechten, Vetorechten und Mitbestimmungsrechten unterschieden (vgl.
Welche Rolle spielt die Personalvertretung bei einer Kündigung?
Nach § 79 Abs. 1 BPersVG wirkt der Personalrat bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. Er kann gegen die beabsichtigte Kündigung Einwendungen erheben. Das daraufhin durchzuführende Mitwirkungsverfahren ist in § 72 BPersVG geregelt.
Kann ein Personalratsmitglied gekündigt werden?
Personalratsmitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. So ist deren (ordentliche) Kündigung während ihrer Amtszeit unzulässig (§ 15 Abs. 2 Satz KSchG). Nur außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund sind zulässig.