Kann der Väter gleichzeitig mit der Mutter in Elternzeit gehen?
Ja. Elternzeit darf auch gleichzeitig oder überlappend mit dem anderen Elternteil in Anspruch genommen werden. Die Elternzeit der Mutter schließt die Zeiten der Mutterschutzfrist nach der Entbindung mit ein. Auf die Elternzeit des Vaters hat die Mutterschutzfrist keinen Einfluß.
Kann genehmigte Elternzeit gestrichen werden?
Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Er kann sie nicht verweigern – egal aus welchem Grund. Sie müssen die Elternzeit also nicht beantragen und hoffen, dass Ihr Arbeitgeber zustimmt, sondern Sie teilen ihm nur mit, dass Sie Elternzeit nehmen und bleiben zum beantragten Zeitpunkt zu Hause.
Wie kann ich die Elternzeit verlangen?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.
Wie kann ich die Elternzeit berechnen?
Ihre Elternzeit müssen Sie nicht berechnen. Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8.
Ist eine Änderung der beantragten Elternzeit möglich?
Eine Änderung der beantragten Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Dieser könne aber frei entscheiden, ob er der beantragten Änderung zustimme oder diese ablehne (LAG Baden-Württemberg, Az.: 10 Sa 59/09).
Wann haben sie einen Anspruch auf Elternzeit?
Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.