Kann der Vermieter die GArtennutzung verbieten?
Hat der Vermieter Ihnen nur mündlich mitgeteilt, dass Sie den Garten nutzen dürfen, gilt dieser nicht als mitvermietet. Ihr Vermieter kann Ihnen die Nutzung in diesem Fall auch spontan untersagen. Hat Ihr Vermieter jahrelang geduldet, dass Sie den Garten nutzen, ergibt sich daraus kein Gewohnheitsrecht.
Was versteht man unter GArtennutzung?
Dabei gibt es aber Unterschiede in der Gartennutzung: den einen Mietern steht der Garten frei zur Verfügung und darf sogar zur Nutzung als Gemüsegarten verwendet werden, den anderen ist nur das Betreten der Rasenfläche gestattet und eine Bepflanzung untersagt.
Hat der Mieter Anspruch auf Garten?
Gehört der Garten als der Teil der Mietsache zu einem Einfamilienhaus, darf der Mieter den Garten bestimmungsgemäß nutzen, ohne ihn unerlaubt baulich zu verändern. Deutsche Gerichte haben entschieden, dass Mieter beispielsweise: einen Sandkasten für ihre Kinder bauen (OLG Köln, Az.: 19 U 132/93)
Ist der Vermieter verpflichtet einen Zaun zu ziehen?
Die Mietsache muss in einem vertragsgemäßen Zustand sein. Wird Gartennutzung durch fremden Personen gestört, besteht ein Anspruch gegen den Vermieter auf Beseitigung dieser Gefahrenquelle, die darin bestehen kann, einen Zaun aufzustellen.
Wer muss Zaun reparieren?
Wenn Sie sich also auf die Straße stellen und auf Ihr Grundstück schauen, müssen Sie sich um den Zaun kümmern, der Ihr Grundstück auf der rechten Seite Ihres Hauses vom Nachbargrundstück trennt. Für den linken Zaun dagegen ist entsprechend Ihr linker Nachbar zuständig.
Ist man zur Einfriedung verpflichtet?
Die gesetzliche Verpflichtung zur Einfriedung eines Grundstücks an oder auf der Grenze zum Nachbargrundstück entsteht erst dann, wenn der Nachbar die Einfriedung verlangt. Das Einfriedungsverlangen ist nicht an eine bestimmte Form gebunden und muss deshalb auch nicht schriftlich geltend gemacht werden.
Wie Grundstück Einfrieden?
Der Grundstückseigentümer hat aus § 903 Satz 1 BGB das Recht, auf seinem Grundstück eine Einfriedigung nach eigenem Ermessen zu errichten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einfriedung entsteht erst dann, wenn sie durch einen Grundstücksnachbarn verlangt wird.