Kann der Vermieter die Untervermietung ablehnen?

Kann der Vermieter die Untervermietung ablehnen?

Nur in Ausnahmefällen kann der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung ablehnen. Das ist etwa der Fall, wenn der Lebensgefährte noch ein Kind mitbringt, die Wohnung für drei Personen jedoch zu klein ist und es somit zu einer Überbelegung kommt.

Was ist eine Hauptmieterin oder ein Mitbewohner?

Eine Hauptmieterin oder ein Hauptmieter, der sich die Wohnung mit einem Mitbewohner teilt, ist für die Erstellung des Vertrages selbst verantwortlich. Er bleibt gegenüber der Vermieterin bzw. dem Vermieter der erste Ansprechpartner und haftet sowohl für sein Verhalten als auch für das des Mitbewohners.

Ist der Untermieter die Ansprechperson für den Vermieter?

Wie bei einem im Vertrag nicht genannten Mitbewohner ist auch hier der Untervermieter die Ansprechperson für den Vermieter. Eine Vorgabe des Mietrechtsgesetzes ist, dass die Untermiete entsprechend dem Vollanwendungsbereich höchstens 150 Prozent von der Hauptmiete ausmachen darf. Die Betriebskosten können noch hinzugerechnet werden.

Ist der Untermieter abhängig vom Mieter?

Der Untermieter oder Mitbewohner ist sehr vom Mieter abhängig. Doch auch er hat Rechte. Wenn der Untervermieter die Wohnung vorzeitig kündigt, obwohl er dem Untermieter eine längere Mietdauer zugesagt hat, ist er schadenersatzpflichtig. Für den Untermieter ist es deshalb wichtig, den vereinbarten Termin im Vertrag anführen zu lassen.

Kann der Vermieter die Erlaubnis Versagen?

Auch bekannte Straftäter oder Gewalttäter muss der Vermieter nicht akzeptieren. Außerdem darf er die Erlaubnis versagen, wenn der Wohnraum in Folge des Einzugs übermäßig belegt würde, z.B. weil der/die Lebenspartner /-Partnerin zu viele weitere Familienangehörige mit in die Wohnung bringen will.

Kann man Vermieter um eine Erlaubnis für den Einzug von Mitbewohnern bitten?

Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn ein Mitbewohner in die Wohnung einziehen soll Soll jemand dauerhaft in Ihre Wohnung auch einziehen, und wurde dieses Recht nicht schon ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, dann müssen Mieter, abgesehen von engen Familienangehörigen, den Vermieter um eine Erlaubnis für den Einzug von Mitbewohnern bitten.

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