Kann die deutsche Staatsbürgerschaft erworben werden?
Kommt dies für eine Person nicht in Frage, kann die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben werden. Grundlage dafür ist eine gewisse Verbindung zum deutschen Staat. Diese wird in der Regel durch den Zeitrahmen indiziert, während dem die Person in Deutschland gelebt hat.
Wie können sie die österreichische Staatsbürgerschaft ablegen?
Sie können die Prüfung aufgrund Ihres physisch oder psychisch dauerhaft schlechten Gesundheitszustandes nicht ablegen. Um das nachzuweisen, benötigen Sie ein amtsärztliches Gutachten. Sie erhalten die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen im Interesse der Republik Österreich.
Wie wenden sie sich an die Staatsbürgerschaft in Wien?
Wenn Ihr Wohnsitz in Wien ist, wenden Sie sich bitte entweder telefonisch unter +43 1 4000- 35139 oder per E-Mail unter kanzlei@ma35.wien.gv.at an die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft für ein Erstinformationsgespräch. Bei dem Erstinformationsgespräch wird Ihnen eine zuständige Referentin oder ein zuständiger Referent zugeteilt.
Was ist die italienische Staatsbürgerschaft?
Die italienische Staatsbürgerschaft beruht auf dem Grundsatz des „ ius sanguinis “ (Recht des Blutes“, auch als Blutrecht bezeichnet), wonach Kinder eines italienischen Vaters oder einer italienischen Mutter italienische Staatbürger sind. Ausländische Staatsbürger können sie jedoch erwerben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wie sichern sie die österreichische Staatsbürgerschaft?
Ein Zusicherungsbescheid sichert Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft zu, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft zurücklegen, das heißt, auf Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft verzichten. Wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft nicht zurücklegen, verfällt diese Zusicherung.
Wie ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft geregelt?
Der Erwerb der Staatsbürgerschaft wird durch Gesetz Nr. 91 vom 5.2.1992 und nachfolgende Verordnungen geregelt. Man unterscheidet zwischen zwei Möglichkeiten des Erwerbs: ERWERB DURCH EHESCHLIESSUNG – EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT (*) (Art. 5 Gesetz Nr. 91 vom 5.2.1992) ERWERB DURCH ANSÄSSIGKEIT (Art.