Kann die Familienkasse Kindergeld zurückfordern?
Ja, wenn Sie Kindergeld bekommen haben, obwohl Sie nicht alle Voraussetzungen dafür erfüllt haben, dann müssen Sie zurückzahlen, was Sie zu viel bekommen haben. Die Familienkasse wird diesen Betrag von Ihnen zurückfordern. Wenn Sie mit der Rückforderung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch dagegen erheben.
Wie hoch ist die Strafe bei Kindergeld?
Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung bei Kindergeld ist keineswegs ein Kavaliersdelikt. Für das Strafmaß entscheidend, ist die Höhe des jährlich hinterzogenen Betrags. Dieser liegt derzeit für das 1. Kind bei 2.448 Euro (Stand August 2020).
Wann verjähren Forderungen der Familienkasse?
Auch bei einer unterlassenen Mitteilung verbleibt es für die Rückforderung von zu Unrecht bezogenem Kindergeld bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von vier Jahren. Dies gilt zumindest solange, wie das Verhalten des Kindergeldempfängers keine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung darstellt.
Wie können Eltern gerichtlich zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden?
Grundsätzlich können Eltern gerichtlich zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden. Halten sie sich nicht an die Anordnung, droht ein Ordnungsgeld. Allerdings ist fraglich, ob ein erzwungener Umgang mit einem ablehnenden Elternteil auch dem Kindeswohl dient.
Wie darf ein Elternteil den Umgang verweigern?
Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang nur verweigern, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie bspw. Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, schwere Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach Aufenthalt mit Umgangsberechtigtem, Entführungsgefahr, Drogen- und Alkoholmissbrauch des Umgangsberechtigten oder ansteckende Krankheiten.
Wie kann ich den Umgang zum Elternteil bestimmen?
Ab einem Alter von zwölf Jahren kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen. In den Jahren davor kann das Kind nicht selbst entscheiden, ob es den Umgang zum Elternteil pflegen möchte oder nicht. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es vor Manipulation geschützt werden soll.
Kann man einen umgangsunwilligen Elternteil verpflichten?
Grundsätzlich ist es möglich, einen umgangsunwilligen Elternteil dazu zu verpflichten, sein Umgangsrecht auszuüben, wenn dies dem Kindeswohl dient. Kann das Umgangsrecht allerdings fortgesetzt nur unter Durchführung von Zwangsmitteln durchgesetzt werden, dient dies regelmäßig nicht mehr der Entwicklung des Kindes.