Kann die Rechtsform immer frei gewählt werden?
In Deutschland kann bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich die Rechtsform eines Unternehmens frei gewählt werden. Allerdings stehen im Rahmen einer Existenzgründung oft nicht alle Rechtsformen tatsächlich zur Verfügung.
Was ist bei der Wahl der Rechtsform wichtig?
Die Wahl der Rechtsform beeinflusst bspw. Steuer- und Buchführungspflichten, die Haftung oder den Außenauftritt mit einer Firmierung. Die Art der Rechtsform entscheidet über die Formalitäten bei der Gründung sowie die Art und Weise, wie Investoren und Banken das Unternehmen einschätzen.
Bei welcher der folgenden Rechtsformen haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen?
Haftung in GbR und OHG Diese unterliegt dem Handelsgesetzbuch. In beiden Rechtsformen haften Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen und zwar gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass ein Gläubiger der Firma seine komplette Forderung gegen jeden der Gesellschafter vorbringen und durchsetzen kann.
Wer haftet für den Schaden von B und C?
Für den Schaden haftet die Partnerschaft und daneben nur der A. Die Privatvermögen von B und C bleiben vor einem Zugriff des X im Haftungswege geschützt. Diese Handelndenhaftung ist ein entscheidender Vorteil, wenn die Wahl zwischen einer PartG oder einer GbR als Rechtsform für den Zusammenschluss ansteht.
Warum haftet der Ehepartner nicht für Schäden der dritten Person?
Grundsätzlich haftet der Ehepartner nicht für Schäden, die sein Partner einer dritten Person zugefügt hat, da jeder Partner in einer Ehe eine eigenständige natürliche Person bleibt. Dies gilt auch für Schulden, die ein Ehepartner macht (zum Beispiel durch einen Kreditvertrag oder eine erfolglose Geschäftsgründung).
Welche VerBindlichkeiten hat eine Partnerschaftsgesellschaft?
Für Verbindlichkeiten einer Partnerschaftsgesellschaft muss diese zunächst mit ihrem Gesellschaftsvermögen einstehen. Daneben haften dem Grunde nach alle Partner. Diese Haftung erfolgt – wie bei der GbR oder der OHG – jeweils gesamtschuldnerisch und auch unbeschränkt.
Warum haftet man für die Verbindlichkeiten des Ehepartners?
In einer Ehe haftet man nicht für die Verbindlichkeiten des Ehepartners, schon gar nicht, wenn die Schulden vor der Ehe gemacht wurden. Nur allein aus der Tatsache des Verheiratetseins besteht keine gegenseitige Haftung.