Kann die Regierung Gesetze erlassen?
Nach Art. 76 Abs. 1 GG können Gesetzentwürfe von der Bundesregierung, durch den Bundesrat oder aus der „Mitte des Bundestages“, also von mindestens 5 % der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion, eingebracht werden.
Was wird erlassen?
Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen oder an die Bevölkerung eines Landes. In parlamentarischen Systemen wird diese Möglichkeit durch die Gesetzgebungshoheit der Legislative stark eingeschränkt.
Was ist eine Gesetzesinitiative durch die Bundesregierung?
Eine Gesetzesinitiative durch die Bundesregierung ist in der Praxis der Regelfall. Sie beginnt mit der Ausarbeitung eines Referentenentwurfs durch ein Bundesministerium, das sich hierzu gegebenenfalls mit anderen Ministerien abspricht.
Wie kann der Bundesrat Änderungen an dem Gesetz vornehmen?
Der Bundesrat kann keine Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen. Stimmt er dem Gesetz aber nicht zu, so kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Im Vermittlungsausschuss sitzen in gleicher Anzahl Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates.
Wie befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf?
Auch der Bundesrat befasst sich zunächst in den jeweiligen Fachausschüssen mit dem Gesetzentwurf, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Stimmt der Bundesrat dem Entwurf eines zustimmungsbedürftigen Gesetzes zu, kommt dieses gemäß Art. 78 Variante 1 GG zustande.
Was gilt für Gesetzesinitiativen des Bundesrates?
Für Gesetzesinitiativen des Bundesrates gilt ein ähnliches Verfahren. Nachdem die Mehrheit der Bundesratsmitglieder sich für einen Gesetzentwurf entschieden hat, geht der Entwurf zunächst an die Bundesregierung. Sie versieht ihn innerhalb von regelmäßig sechs Wochen mit einer Stellungnahme und leitet ihn dann dem Bundestag zu.