Kann die Steuernachzahlung nicht bezahlen?

Kann die Steuernachzahlung nicht bezahlen?

Du hast kein Geld für die Nachzahlung – und jetzt? Kannst du dem Finanzamt nachweisen, dass die Nachzahlung für dich auf einmal nicht zu leisten ist und deine Existenz bedroht, kannst du eine Ratenzahlung beantragen (Stundung). Dafür werden auch Zinsen berechnet: 0,5 Prozent pro Monat.

Welche Begründung für Ratenzahlung Finanzamt?

Voraussetzung ist, dass die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner darstellen würde. Zudem darf der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet sein. Der Steuerpflichtige muss also eine gewisse Zahlungsbereitschaft zeigen und gegebenenfalls auch nachweisen können.

Wer hat Chancen auf einen Steuererlass?

Nur wer längerfristig über zu wenig Einkommen und kein Vermögen verfügt, hat Chancen auf einen Steuererlass. Alle anderen müssen die Steuern vollumfänglich bezahlen. Bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass kann das Steueramt allenfalls die Steuern entweder für eine gewisse Zeit stunden oder Ratenzahlungen vereinbaren.

Wie kann ich ein Gesuch um Steuererlass einreichen?

Ein Gesuch um Steuererlass kann man persönlich oder schriftlich beim Gemeindesteueramt einreichen. Vorher sollte man alle nötigen Unterlagen zusammenstellen, so unter anderem Lohn- und Rentenabrechnungen, eine allfällige Scheidungskonvention, Belege für Miete, Nebenkosten sowie für die Krankenkasse.

Kann die Vorsteuer beim Finanzamt zurückgefordert werden?

Die Vorsteuer kann beim Finanzamt als Investition zurückgefordert werden. Die Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgetreten. Üblicherweise werden Vorsteuer und Umsatzsteuer daher vom Finanzamt miteinander verrechnet. So kann es zu einer Umsatzsteuerrückerstattung kommen, wenn die Vorsteuer größer ist als die Umsatzsteuer.

Wie sollte man eine Steuererklärung einreichen?

Vorher sollte man alle nötigen Unterlagen zusammenstellen, so unter anderem Lohn- und Rentenabrechnungen, eine allfällige Scheidungskonvention, Belege für Miete, Nebenkosten sowie für die Krankenkasse. Wer keine Steuererklärung einreicht, weil er verschuldet ist, muss aktiv auf das Steueramt zugehen.

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