Kann die Verbreitung von Kinderbildern strafrechtlich verfolgt werden?
Desweiteren müssen sich die Verwender der Kinderfotos darüber im Klaren sein, dass eine ungenehmigte Veröffentlichung und Verbreitung von Kinderbildern nicht nur zivilrechtliche Folgen haben kann. Auf Antrag (§33 KUG) kann die Verbreitung der Kinderbilder ohne Einwilligung sogar strafrechtlich verfolgt werden.
Was sollten Eltern beachten bei der Veröffentlichung von Kinderfotos?
Bei der Veröffentlichung von Kinderfotos müssen Schulen, Kindergärten, öffentliche Einrichtungen und Vereine darauf achten, dass die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern vorliegt. Auf der anderen Seite sollten Eltern aktiv werden, wenn Bilder ihrer Kinder veröffentlicht werden ohne dass vorher um Erlaubnis gebeten wird.
Wann dürfen Bilder von minderjährigen Kindern veröffentlicht werden?
Grundsätzlich gilt also: Bilder von minderjährigen Kindern dürfen nur dann veröffentlicht und verbreitet werden, wenn die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern vorliegt.
Wie kann ich Bilder von minderjährigen Kindern abgemahnt werden?
Wer Bilder von minderjährigen Kindern ohne die erforderliche Einwilligung bspw. auf Facebook eingestellt, kann von dem betroffenen Kind bzw. den sorgeberechtigten Eltern abgemahnt werden. Eine solche Abmahnung kostet schnell ein paar hundert Euro, die der Verwender der Bilder berappen muss.
Wie sollte ich die Einwilligung in die Veröffentlichung der Kinderfotos einholen?
Kitas, Schulen und alle öffentlichen wie auch privaten Einrichtungen sollten frühzeitig die Einwilligung der Eltern in die Veröffentlichung der Kinderfotos einholen. Damit sowohl die Eltern als auch die Einrichtungen wissen, was mit den Bildern geschehen soll ist es ratsam, die Einwilligung in Form einer schriftlichen Erklärung festzuhalten.
Wie können die Eltern die Bilder und Fotos ihrer Kinder verwenden?
So können die Eltern den Einrichtungen bspw. erlauben, die Bilder und Fotos ihrer Kinder für interne Zwecke zu verwenden, aber gleichzeitig einen Riegel davor schieben, wenn es um die Weitergabe der Fotos an Dritte geht. Ebenso können Eltern den Einrichtungen untersagen, die Bilder im Internet zu veröffentlichen,…