Kann die Witwenrente gestrichen werden?
Der Anspruch auf Witwenrente verfällt mit einer erneuten Eheschließung. Wird die Rentenversicherung nicht umgehend über die neue Ehe informiert, kann es teuer werden. Heiratet eine Witwe erneut, kann ihre Witwenrente gestrichen werden.
Ist Witwenrente vom Vermögen abhängig?
Je nachdem, ob altes oder neues Recht gilt. Bei ersterem zählen Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen wie die eigene gesetzliche Rente. Findet das neue Recht Anwendung, werden auch Einkommen aus Vermögen, Betriebsrenten und auch Leistungen aus privaten Rentenversicherungen berücksichtigt.
Wie hoch darf meine eigene Rente bei Witwenrente sein?
Freibeträge und 40-Prozent-Regel bei der Anrechnung Der Freibetrag beträgt das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts (= Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung). Der aktuelle Rentenwert liegt derzeit bei 32,03 Euro (West) bzw. 30,69 Euro (Ost).
Wann wird die Witwenrente gestrichen?
Sowohl die kleine als auch die große Witwenrente endet, wenn Sie wieder heiraten. Und zwar immer mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Heiraten Sie also am 10. April, endet die Witwenrente zum 30.
Werden Witwenrente und eigene Rente zusammen versteuert?
Werden eigene Rentenbezüge und die dann zustehende Witwenrente addiert, liegt das zu versteuernde Einkommen oftmals über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende. Das bedeutet: Es müssen Steuern gezahlt werden.
Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?
Allgemeiner Freibetrag für die Witwenrente Der allgemeine monatliche Freibetrag für die Witwenrente beträgt gemäß §97 SGB VI das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts. Mit anderen Worten ist nur das monatliche Einkommen anrechenbar, welches den 26,4fachen Wert des aktuellen Rentenwerts übersteigt.
Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?
Lebensjahr an angehoben. Für Todesfälle ab dem Jahr 2029 gilt nur noch die Altersgrenze von 47 Jahren für die große Witwen- bzw. Witwerrente (§ 242a SGB VI). Die große Rente ist zeitlich nicht befristet, der Hinterbliebene bekommt sie bis an sein Lebensende.
Wird die Witwenrente neben der Altersrente auch besteuert?
Die Witwenrente ist – ebenso wie andere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung – mit dem hohen Besteuerungsanteil steuerpflichtig bzw. in Höhe des persönlichen Rentenfreibetrages steuerfrei (§ 22 Nr. 1 Buchst. Vielmehr wandert jede Rentenerhöhung in voller Höhe in den steuerpflichtigen Topf.