Kann ein Arbeitnehmer einen Vertrag widerrufen oder zurucktreten?

Kann ein Arbeitnehmer einen Vertrag widerrufen oder zurücktreten?

Ein Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, hat in der Regel keine Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen oder von diesem zurückzutreten. Der Arbeitnehmer hat aber dann ein Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht, wenn dies

Wann beginnt der Widerruf innerhalb einer Frist?

Im BGB steht, dass der Widerruf innerhalb einer gesetzten Frist erklärt werden muss. Diese Frist beträgt in der Regel 14 Tage: Sie beginnt ab dem Moment, ab dem du die Ware erhalten hast. Wenn dir etwas in mehreren Teilen geliefert wird, beginnt die Frist am Folgetag der letzten Teillieferung.

Was müssen die Widerrufsbelehrungen enthalten?

Außerdem müssen der Beginn und die Dauer der Widerrufsfrist sowie eine ladungsfähige Anschrift und der korrekte Firmenname des Unternehmers enthalten sein. Interessant: Liegt diese Widerrufsbelehrung tatsächlich nicht vor, hast du ein unbefristetes Widerrufsrecht.

Wie kann ich meinen Widerruf widerrufen?

Dann kannst und musst du auch nichts widerrufen. Deine Widerrufserklärung solltest du schriftlich, per Fax oder Brief, abgeben. Das Wort „widerrufen“ musst du übrigens laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2017 nicht verwenden. Mit dem erfolgreichen Widerruf wird dein Vertrag aufgehoben.

Hat der Arbeitnehmer ein Widerrufsrecht oder ein Rücktrittsrecht?

Der Arbeitnehmer hat aber dann ein Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht, wenn dies vorgesehen ist. Besteht kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht, kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unter Umständen durch eine Anfechtung zu Fall bringen.

Ist das Widerrufsrecht für den Unternehmer zumutbar?

Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht grundsätzlich als für den Unternehmer zumutbar angesehen, obwohl eine Rücknahme der Ware für den Unternehmer in der Regel mit wirtschaftlichen Nacheilen verbunden ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 14.11.2017, Az.: 6 U 12/16).

Wie kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden?

Wie der BGH im oben genannten Urteil bereits feststellt, kann das Widerrufsrecht grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, wenn der Verbraucher Waren einfach nur zusammenstellt, indem er diese aus den vom Unternehmer angebotenen (vorgegebenen) Standardoptionen zusammenstellt.

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