Kann ein Arbeitnehmer unkündbar sein?
Demnach liegt die Unkündbarkeit nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit vor. Es bestehen des Weiteren Regelungen, die festlegen, dass Mitarbeiter ab 55 Jahre unkündbar sind. Ab 55 ist ein Mitarbeiter jedoch nur unkündbar, wenn er vorher bereits mindestens 20 Jahre im Unternehmen tätig ist.
Wer gilt als unkündbar?
Meistens folgt die Unkündbarkeit eines Arbeitsverhältnisses aus einem Tarifvertrag. Tarifvertragliche Unkündbarkeitsregelungen sehen vor, dass Arbeitnehmer ab einer gewissen (langen) Betriebszugehörigkeit und/oder ab einem bestimmten (hohen) Lebensalter ordentlich nicht mehr kündbar sind.
Ist man nach 10 Jahren unkündbar?
Wer als Angestellte oder Angestellter im Öffentlichen Dienst tätig ist, ist nach westdeutschem Tarifvertrag unkündbar, wenn sie oder er älter als 40 Jahre ist und mindestens 15 Jahre lang für denselben Arbeitgeber tätig war. Wer verbeamtet wurde, hat ebenso eine Garantie auf Beschäftigung auf Lebenszeit.
Ist der Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.
Warum muss der Arbeitgeber vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat deshalb vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Bleibt die Anhörung aus, ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat hat dann bei ordentlichen Kündigungen eine Woche Zeit, um seine Bedenken kundzutun.
Wie kann ich eine Kündigung durch Arbeitgeber wirksam entlassen?
Arbeitgeber sollten sich daher durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, um eine rechtssichere Kündigung auszusprechen und so einen Mitarbeiter wirksam zu entlassen. Eine Kündigung durch Arbeitgeber bringt so manche Gefahren mit sich.
Wie kann der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen?
Bevor der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen kann, muss er prüfen, ob es nicht Wege gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen (zum Beispiel eine Versetzung). Der Arbeitgeber muss vor einer ordentlichen Kündigung des Betriebsrat informiere und anhören.