Kann ein Arbeitsvertrag per Email geschlossen werden?
Ein Arbeitsvertrag kann formfrei geschlossen werden. Auch mit dem Austausch des Arbeitsvertrages per E-Mail und die jeweilige Annahme wurde ein Vertrag nachweislich geschlossen. Daher können Sie nun kündigen.
Ist eine E-Mail eine Urkunde?
Das Bundesgericht stellt fest, dass es sich bei einem E-Mail um eine Urkunde im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB handelt und zwar unabhängig davon, ob das E-Mail ausgedruckt wird oder als Computer-Urkunde in nicht ausgedruckter Form vorliegt.
Ist eine Kündigung auch per E-Mail gültig?
Die Kündigung muss zwar schriftlich erfolgen. Eine eigenhändige Unterschrift ist jedoch nicht zwingend notwendig. Unter Textform versteht der Gesetzgeber neben den klassischen Briefen auch E-Mails ohne Unterschrift. Und sogar SMS-Nachrichten, maschinell erstellte Briefe sowie Telefax-Nachrichten.
Wann sollte die E-Mail und die Erklärung rechtens sein?
Beachten Sie: Damit die E-Mail und die Erklärung oder der Vertrag auch rechtens ist, sollten Sie eine Frist angeben, bis zu der sich der Vertragspartner zu äußern hat. Denn beiden Seiten muss genügend Zeit gegeben werden, den Vertrag oder die Erklärung in Ruhe durchlesen zu können. Außerdem muss eine Zustimmung von beiden Seiten erfolgen.
Warum ist eine E-Mail rechtsverbindlich?
Doch weil sich nicht alles, was in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist, auch automatisch in Recht und Gesetz niederschlägt, ist die rechtliche Wirkung von E-Mails nicht so eindeutig geregelt wie die von Worten, Briefen oder eben Faxen. Ob eine Mail rechtsverbindlich ist, hängt daher auch von den Umständen ab.
Warum gelten E-Mails als elektronische Erklärungen?
E-Mails gelten laut deutschem Recht als elektronische Erklärungen, was bedeutet, dass auch Verträge via E-Mail abgeschlossen werden können. Dies gilt aber nur, wenn die E-Mail erfolgreich zugestellt wird. Sobald Sie die Mail abgeschickt haben und keine Meldung bekommen, dass beispielsweise das Postfach voll ist, wurde die Mail zugestellt.
Was ist eine E-Mail?
Eine E-Mail wahrt hier regelmäßig nicht die Form. Im Vertragsrecht kann die E-Mail also eine rechtlich relevante Erklärung sein, z.B. Angebot oder Annahme, je nach Sachverhalt.