Kann ein Betreuer Kontaktverbot aussprechen?
Die Aufgabenkreise Gesundheitssorge oder Aufenthaltsbestimmung legitimieren den Betreuer dagegen nicht, Umgangsregelungen zu treffen. Aber auch wenn er den Aufgabenkreis der Umgangsbestimmung übertragen bekommen hat, darf er den Kontakt zu nahen Angehörigen nicht ohne sachlichen Grund aussprechen.
Wer hat Hausrecht im Betreuten Wohnen?
In Frage kommen zwei Gruppen, die das Hausrecht in den Einrichtungen innehaben können: der Einrichtungsträger und die Bewohnerinnen/Bewohner. Sie können dieses Recht auch übertragen, d.h. durch Bevollmächtigte ausüben lassen.
Ist der Betreuer fachlich geeignet?
Fachlich geeignet ist der Betreuer, wenn er die ihm zugewiesenen Aufgabenkreise zweckentsprechend besorgen kann. Siehe auch unter Ausbildung . Persönlich ist zum Betreuer geeignet, wer die Gewähr bietet, dass er den Betroffenen „im erforderlichen Umfang” auch „persönlich” betreuen kann.
Wer kann den Betroffenen persönlich betreuen?
Persönlich ist zum Betreuer geeignet, wer die Gewähr bietet, dass er den Betroffenen „im erforderlichen Umfang” auch „persönlich” betreuen kann. Der Betroffene soll nicht zur anonym verwalteten „Nummer” werden, wie es unter dem alten Recht zum Teil der Fall war.
Wer soll zum Betreuer bestellt werden?
Wer zum Betreuer bestellt werden soll, muss in zweifacher Hinsicht dazu geeignet sein (§ 1897 Abs. 1 BGB), nämlich fachlich und persönlich. Fachlich geeignet ist der Betreuer, wenn er die ihm zugewiesenen Aufgabenkreise zweckentsprechend besorgen kann. Siehe auch unter Ausbildung .
Wie kann eine gesetzliche Betreuung angeordnet werden?
Eine gesetzliche Betreuung kann für einzelne, mehrere oder alle Aufgabenkreise angeordnet werden. In seinem Aufgabenbereich vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Dabei hat der gesetzliche Betreuer die Angelegenheiten im Sinne und zum Wohl des Betreuten im Rahmen der Aufgabenkreise zu regeln.