FAQ

Kann ein Corona Test vom Arbeitgeber angeordnet werden?

Kann ein Corona Test vom Arbeitgeber angeordnet werden?

Auf Bundesebene besteht derzeit weiterhin keine Pflicht für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter auf das Corona-Virus testen zu lassen. Arbeitgeber sind lediglich verpflichtet, Corona-Tests anzubieten. Den Arbeitnehmern steht es frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Wer darf betriebliche Gesundheitsförderung anbieten?

Wer darf betriebliche Gesundheitsförderung anbieten? Theoretisch dürfen Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung von Jedem angeboten werden. Hierfür gelten keine rechtlichen Einschränkungen.

Ist Corona Erkrankung meldepflichtig?

Meldepflichtig ist jede Hospitalisierung in Bezug auf COVID-19. Das bedeutet, dass der Grund der Aufnahme in Zusammenhang mit der COVID-19-Erkrankung steht, aber ein direkter kausaler Zusammenhang zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht hergestellt werden muss.

Wen muss ich melden wenn ich Corona habe?

Vorgehen nach Kontakt zu einer infizierten Person Unabhängig davon, ob Sie Krankheitszeichen haben: Wenn Sie erfahren, dass Sie persönlichen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, sollten Sie zu Hause bleiben und sich umgehend telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt wenden.

Wie lange ist die Zeit der Kurzarbeit begrenzt?

In der Regel ist Kurzarbeit auf ein Jahr begrenzt. Beschäftigte können die Zeit der Kurzarbeit – je nach Vereinbarung – für Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildung en nutzen. Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt sein? Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit nicht einseitig anordnen.

Wie kann man die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verringern?

Wenn ein Unternehmen aufgrund einer schlechten Auftragslage weniger zu tun hat, kann es die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – auf Grundlage eines Tarifvertrag s, einer Betriebsvereinbarung oder eines Arbeitsvertrages – vorübergehend verringern.

Ist ein Betrieb durch einen erheblichen Arbeitsausfall betroffen?

Ist ein Betrieb durch einen erheblichen Arbeitsausfall betroffen, bedeutet dies die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit für Arbeitnehmer. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Kurzarbeit von der alle oder nur ein Teil der Arbeitnehmer betroffen sein können.

Kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit einfach anordnen?

Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber bei der Kurzarbeit an die gesetzliche Regelung halten und darf diese nicht einfach einführen. Für die Kurzarbeit gelten entsprechende Voraussetzungen. Kann der Arbeitgeber einfach so Kurzarbeit anordnen?

Kategorie: FAQ

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