Kann ein deutscher Staatsangehöriger eine rechtsgültige Ehe schließen?
Ein deutscher Staatsangehöriger kann in Deutschland eine rechtsgültige Ehe nur vor einem Standesbeamten schließen. Das schließt nicht aus, dass man nach der Trauung im Standesamt auch kirchlich heiratet; aber die kirchliche Trauung kann nicht vor der standesamtlichen Eheschließung vorgenommen werden.
Wie soll ein Scheidungsverfahren beginnen?
Ein Scheidungsverfahren beginnt mit dem Scheidungsantrag eines Ehegatten. Nach den Vorgaben des § 137 FamFG soll über die Scheidung und die Folgesachen nur einheitlich, also im „Verbund mit der Scheidung“ (Scheidungsverbund), entschieden werden. Was zwingend zum Verbund gehört, ist in § 137 Abs. 2 FamFG geregelt. Danach sollen die Folgesachen.
Ist eine Eheschließung in Deutschland nicht mehr möglich?
Eine Eheschließung vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist in Deutschland nicht mehr möglich. In Deutschland kann man nur mit einem Ehepartner verheiratet sein, deshalb müssen Sie dem Standesamt die Auflösung von sämtlichen Vorehen nachweisen.
Wie kann ein Ehegattensplitting steuerlich verhelfen?
In den meisten Fällen wird ein Ehegattensplitting zu steuerlichen Vorteilen verhelfen. Zu beachten ist bei dieser Konstellation, dass der selbstständige Partner keine Steuerklasse hat und der Partner, der Arbeitnehmer ist, zwingend in die Steuerklasse III einzuordnen ist.
Sind sie gesetzliche Vertreter ihres Ehepartners?
Als Ehepartner sind Sie nicht der gesetzliche Vertreter Ihres Ehepartners. Tritt der Vorsorgefall ein, bei dem der Partner sich selbst nicht mehr äußern und keine Entscheidungen für sich selbst treffen kann, sind Sie beide praktisch handlungsunfähig. Um vorzusorgen, empfiehlt sich, eine Patientenverfügung sowie eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Wann kann eine Eheschließung wirksam geschlossen werden?
Das Verfahren der Eheschließung ist in den §§ 1310 ff. BGB ausdrücklich geregelt. Danach kann eine Ehe etwa nur dann wirksam geschlossen werden, wenn die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklärt haben, dass sie die Ehe miteinander eingehen zu wollen.