Kann ein Ehepartner alleine adoptieren?
Ein Ehegatte kann ausnahmsweise auch alleine adoptieren, wenn er z. B. das leibliche Kind seines Ehegatten annimmt, sogenannte Stiefkindadoption. Eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) dürfen nach der derzeitigen Gesetzeslage ein Kind nur alleine annehmen.
Warum muss man verheiratet sein um zu adoptieren?
Wer ein Kind adoptieren will, muss nicht verheiratet sein. Ist ein Paar verheiratet, kann das Kind nur gemeinsam adoptiert werden. In der Regel können Wünsche über das Alter und das Geschlecht des Kindes geäußert werden – jedoch sucht das Jugendamt Eltern für Kinder und nicht Kinder für Eltern!
Wie kann man das Kind seines Ehepartners alleine annehmen?
Das Kind seines Ehepartners kann der Ehegatte gem. § 1741 Abs. 2 S.3 BGB alleine annehmen. In den Fällen, in denen eine gemeinsame Annahme oder die alleinige Annahme des Kindes des Ehepartners erfolgt, erlangt das Kind gem. § 1754 Abs. 1 BGB die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes der Ehegatten.
Kann ein Ehepartner ein Kind allein adoptieren?
Möchte ein Ehepartner ein Kind allein adoptieren, benötigt er laut § 1749 des BGB die Einwilligung seines Ehepartners. Das Ehepaar muss während des Eignungsprüfungsverfahrens nachweisen, dass geordnete Beziehungsverhältnisse und eine stabile Partnerschaft vorhanden sind.
Wie erlangt das Kind die rechtliche Stellung des Ehepartners?
In den Fällen, in denen eine gemeinsame Annahme oder die alleinige Annahme des Kindes des Ehepartners erfolgt, erlangt das Kind gem. § 1754 Abs. 1 BGB die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes der Ehegatten. In den übrigen Fällen erlangt das Kind die rechtliche Stellung des Annehmenden.
Wie kann die Annahme eines Kindes durch eine nicht verheiratete Person erfolgen?
Für den Fall der Annahme eines Kindes durch eine nicht verheiratete oder verpartnerte Person fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Also kann die Annahme als Kind durch eine nicht verheiratete und nicht verpartnerte Person nur mit der Folge des Löschens bestehender Verwandtschaftsverhältnisse erfolgen.