FAQ

Kann ein Eigentuemer zum Verkauf gezwungen werden?

Kann ein Eigentümer zum Verkauf gezwungen werden?

Ob die eigene Wohnung verkauft wird oder nicht, ist eigentlich Sache des jeweiligen Eigentümers. Er kann im Regelfall also nicht gezwungen werden, sein Heim zu veräußern, wenn er nicht will. Denn wer Eigentum besitzt, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Wer zahlt die Zustimmung des Verwalters?

Die Kosten für die Beglaubigung einer Verwalterzustimmung müssen Notare grundsätzlich beim Verwalter oder bei der Wohnungseigentümergemeinschaft erheben – nicht beim Veräußerer oder Erwerber. Das gilt auch dann, wenn im Kaufvertrag die Kostenübernahme eindeutig festgelegt ist.

Wann ist eine Verwalterzustimmung erforderlich?

Wer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, benötigt dafür die Zustimmung des Verwalters. Die Verwalterzustimmung zum Kauf einer Eigentumswohnung ist eine rechtlich in der Teilungserklärung verankerte Absicherung. Diese soll die Eigentümergemeinschaft vor zahlungsunfähigen oder unseriösen Neu-Eigentümern schützen.

Wie wird ein Hausverwalter gewählt?

Möchte eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Hausverwaltung einsetzen, setzt dies die Bestellung des Verwalters voraus. Dazu wird grundsätzlich eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen, in der (gegebenenfalls aus mehreren Kandidaten) ein Verwalter gewählt wird.

Wer macht die Abrechnung bei Verwalterwechsel?

Kommt es am Jahresende zu einem Verwalterwechsel, so muss nicht der ausgeschiedene, sondern der neue Verwalter die Jahresabrechnung erstellen. Denn die Jahresabrechnungspflicht entsteht erst am 1. Januar des Folgejahres.

Wer unterzeichnet den verwaltervertrag Bei der Weg?

Den Verwaltervertrag schließen grundsätzlich alle Wohnungseigentümer mit dem Verwalter ab(Kernaufgabe der WE), so dass nicht ausreichend ist, dass nur eine Mehrheit der Wohnungseigentümer den Vertrag unterzeichnet.

Wie lange wird eine Hausverwaltung gewählt?

drei Jahre

Wer kann eine Hausverwaltung übernehmen?

Hausverwalter kann jede natürliche geschäftsfähige Person werden (also Privatperson, Einzelfirma).

Welche Unterlagen braucht die Hausverwaltung?

Wichtige Dokumente: So können Eigentümer die Hausverwaltung kontrollieren

  • Teilungserklärung.
  • Beschlusssammlung.
  • Jahresabrechnung.
  • Belege.
  • Einladung zur Versammlung.
  • Verwaltervertrag.
  • Kontounterlagen.

Wie lange müssen weg Unterlagen aufbewahrt werden?

zehn Jahre

Wie lange muss ein Hausverwalter die Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Das heißt, dass Jahresabrechnungen und Bankbelege wenigstens zehn Jahre lang aufzubewahren sind, ebenso wie die Wirtschaftspläne der WEG. Ihren allgemeinen Schriftverkehr muss die Verwaltung zudem mindestens sechs Jahre lang aufheben.

Was darf der Verwalter nicht?

Kündigungen von Verträgen im Namen der WEG vornehmen. Sich nicht selbst an die Hausordnung halten. Auf eine unverhältnismäßige Vergütung für seine ehrenamtliche Tätigkeit bestehen. Beschlüsse eigenmächtig aufheben und / oder die Verwalterentlastung aussprechen oder den Verwalter im Namen der WEG nicht entlasten.

Was die Hausverwaltung darf und was nicht?

Die Hausverwaltung kann kleinere Arbeiten oder Notreparaturen selbstständig in Auftrag geben. Für größere Aufträge braucht es immer einen Beschluss der Eigentümer. Die Verwaltung ist während der Arbeiten nicht für die Beaufsichtigung zuständig, nimmt die Arbeiten in der Regel am Ende aber ab.

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