Kann ein genehmigter Urlaub gestrichen werden?
Darf der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub streichen? Die Antwort lautet: Nein. Ein bereits vom Chef genehmigter und bestätigter Urlaubstermin darf vom Arbeitsgeber nicht einfach widerrufen werden.
Wann darf Urlaub gestrichen werden?
Nein. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub einmal genehmigt hat, ist er an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht widerrufen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur im absoluten Notfall möglich, also bei einem unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Ereignis.
Kann bei Kurzarbeit Urlaub angerechnet werden?
Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Urlaubsentgelts. Wird dem Mitarbeiter während der Kurzarbeit Urlaub gewährt, so hat dieser für die Urlaubstage Anspruch auf das Urlaubsentgelt in ungekürzter Höhe – und gerade nicht in Höhe des Kurzarbeitergeldes.
Was passiert bei Kurzarbeit Null?
Ob der Arbeitsausfall Stunden, Tage oder sogar Wochen umfasst, richtet sich nach der Auftragslage und den Vereinbarungen im Unternehmen. Bei der „Kurzarbeit null“ beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent, das heißt die Arbeit wird für eine vorübergehende Zeit vollständig eingestellt.
Was passiert wenn ich bei Kurzarbeit arbeite?
Das Kurzarbeitergeld soll den Gehaltsverlust, den die Arbeitnehmer aufgrund der verringerten Arbeitszeit in der Kurzarbeit erfahren, teilweise ausgleichen und muss vom Arbeitgeber gezahlt werden. Er kann jedoch bei der Agentur für Arbeit eine Erstattung beantragen, wenn gewisse Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Kann man mit Kurzarbeitergeld arbeiten?
Bei Kurzarbeit Null trifft den Arbeitgeber überhaupt keine Vergütungspflicht mehr. An die Stelle der Vergütung tritt das KUG als Lohnersatzleistung. Gleichzeitig entfällt aber auch die Verpflichtung des Arbeitnehmers entsprechend, seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu erbringen.
Kann man bei Kurzarbeit trotzdem arbeiten?
Der Arbeitgeber muss sich außerdem wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt verantworten, § 266a StGB. Setzt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter trotz Kurzarbeit unter Druck, voll weiterzuarbeiten, kann das Nötigung sein (§ 240 StGB).
Wie kurzfristig kann man aus Kurzarbeit geholt werden?
Kurzarbeit kann für maximal zwölf Monate angeordnet werden. Dieser Zeitraum kann allerdings auch unterbrochen werden. Dauert diese Unterbrechung länger als drei Monate, können die zwölf Monate wieder erneut beginnen. Sollte ein Nebenjob während der Kurzarbeit aufgenommen werden, wird dieser angerechnet.