Kann ein Gerichtsbeschluss aufgehoben werden?
“ Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus Gründen der Rechtsklarheit kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden.
Was kann ich gegen einen Beschluss machen?
Das zulässige Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Beschlussverfahren ist grundsätzlich die sofortige Beschwerde, in einigen Fällen auch die Rechtsbeschwerde oder die Nichtzulassungsbeschwerde (z.B. § 522 Abs. 3 ZPO). Daneben sind einige Beschlüsse nicht anfechtbar. Dies ist dann im Gesetz gesondert bezeichnet.
Was bedeutet der Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam?
Erklärung zum Begriff Rechtskraft – rechtskräftige Entscheidung. Ziel der Rechtskraft ist es, die Endgültigkeit richterlicher Entscheidungen wirksam werden zu lassen, das bedeutet, die nicht mehr anfechtbar zu machen.
Kann das Gericht den Entscheid mündlich eröffnen?
Das Gericht kann seinen Entscheid an der Verhandlung mündlich eröffnen oder ihn den Parteien schriftlich per Post mitteilen. In beiden Fällen muss es den Entscheid nur dann begründen, wenn das eine der Parteien innerhalb von zehn Tagen verlangt. Unterlassen sie das, gilt es als Verzicht auf ein Rechtsmittel – das Urteil wird rechtskräftig.
Kann ein Urteil gegen die Berufung oder die Revision geändert werden?
Ein Urteil, gegen das Berufung oder Revision eingelegt worden ist, darf hinsichtlich der Strafe nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn der Angeklagte oder zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hat.
Kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden?
Nach § 173 AO kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer Änderung der ursprünglich festgesetzten Steuer führen.
Was kann das erstinstanzliche Gericht geltend machen?
Es kann bereits vernommene Zeugen anhören oder aber auch ganz neue Beweise erheben. Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass das angefochtene Urteil rechtlich fehlerhaft ist. Nicht geltend gemacht werden kann hingegen, das erstinstanzliche Gericht sei von einem falschen Sachverhalt ausgegangen.