Kann ein geschiedenes Paar wieder heiraten?

Kann ein geschiedenes Paar wieder heiraten?

Paare, die nach einer Scheidung noch einmal heiraten, möchten das in den meisten Fällen ganz still tun. Zweisamkeit und Romantik ist für sie wichtiger als eine große und glamouröse Hochzeitsfeier. Man will es etwas dezenter – und nicht nur weil man ein paar Jahre älter ist.

Wie greift es bei einer kürzeren Ehe an?

Bei einer kürzeren Ehe greift nach § 46 Abs. 2a SGB VI grundsätzlich zunächst einmal die Vermutung, dass es sich um eine reine „Versorgungsehe“ gehandelt hat. Im Gesetz steht, dass dann die Annahme gerechtfertigt ist, „dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen“.

Welche Regelungen gelten bei einer Eheschließung im Alter?

Geregelt ist das in § 90 Abs. 1 SGB VI. Aber das bedeutet immerhin: Wer erleben muss, dass auch sein neuer Ehepartner stirbt, dem ist mindestens eine Hinterbliebenenrente in der Höhe sicher, wie er sie nach dem Tod des vorletzten Ehepartners erhalten hat. Welche erbrechtlichen Regelungen gelten bei einer Eheschließung im Alter?

Was gilt für die katholische Kirche nach der Scheidung?

Dazu gehören auch die Scheidung und Wiederheirat. Nach dem Verständnis und der innerkirchlichen Regelungen der katholischen Kirche gilt eine Wiederheirat nach Scheidung als ungültiger Ehebund. Für die katholische Kirche sind die Partner aus der ersten Ehe nicht austauschbar. Sie sind diesen Bund mit ihrer Heirat unwiderrufbar eingegangen.

Was bedeutet ein Wiederheirat nach Scheidung und Rentenanspruch?

Wiederheirat nach Scheidung und Rentenanspruch / Witwenrente. Ein Anspruch auf Witwenrente begründet sich in den §§ 46, 243 SGB VI nur dann, wenn der Hinterbliebene keine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. Dies bedeutet, dass bei Wiederheirat der Rentenanspruch gemäß § 100 Abs.

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