Kann ein Insolvenzverwalter machen was er will?
Was darf ein Insolvenzverwalter alles, was nicht? Doch der Insolvenzverwalter hat auch Rechte und Pflichten. Er darf sich die wirtschaftlichen Unterlagen des Schuldners genau ansehen und einen sogenannten Insolvenzplan erstellen, den er oder der Schuldner beim Gericht einreichen kann.
Unter welchen Voraussetzungen haftet der Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter ist haftbar, wenn er einen bestehenden Anspruch nicht (gerichtlich) durchsetzt oder verjähren lässt. Dasselbe gilt, wenn er einen aussichtslosen Prozess führt und der Masse durch ein klageabweisendes Urteil Prozesskosten entstehen.
Was darf der Insolvenzverwalter Privatinsolvenz?
Der Insolvenzverwalter hat das Recht, die Insolvenzmasse zu verwalten und zu verwerten sowie den Erlös im Anschluss gleichmäßig unter den Gläubiger zu verteilen. Nachdem er den Wert der Insolvenzmasse ermittelt hat, können die Ziele definiert werden, die im Zuge des Insolvenzverfahrens erfüllt werden sollen.
Was war die Haupttätigkeit dieser ersten „Treuhand“?
Die Haupttätigkeit dieser ersten „Treuhand“ bestand in der Entflechtung von Kombinaten und der Umwandlung der Nachfolgeunternehmen in Kapitalgesellschaften. Ihr erster Präsident war kurzzeitig der frühere stellvertretende Ministerpräsident in der Modrow-Regierung Peter Moreth ( LDPD ).
Wie gründete man die Treuhand in Westdeutschland?
Kurz vor der Grenzöffnung, der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten gründete man in Westdeutschland die Treuhand, eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe sollte es sein, eine Privatisierung der DDR-Betrieb durchzuführen.
Wie wurde die Treuhandanstalt gegründet?
Die Treuhandanstalt wurde nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel gegründet, volkseigene Betriebe der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach den Maßstäben der sozialen Marktwirtschaft neu zu strukturieren.
Was muss der Treuhänder tun?
Persönliche Voraussetzungen: Der Treuhänder muss vertrauenswürdig und sachkundiger Experte sein und die Gewähr bieten, die ihm anvertrauten Interessen uneigennützig wahrzunehmen. Er muss sein Amt treu und gewissenhaft führen und seine Aufgaben sorgfältig und ordnungsgemäß durchführen.