Kann ein leiblicher Vater sein Kind adoptieren?
Nach § 1747 BGB ist die Adoption eines Kindes grundsätzlich nur möglich, wenn seine leiblichen Eltern hierin einwilligen. Verweigert ein Elternteil seine Einwilligung, kann sie jedoch nach § 1748 BGB vom Vormundschaftsgericht ersetzt werden. Die Adoption ist also auch gegen den Wunsch eines Elternteils möglich.
Kann mein Freund mein Kind adoptieren?
Nur wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann das Kind des Partners adoptieren. Das ist laut einem Gerichtsurteil nicht rechtens. In Deutschland ist die Adoption von Stiefkindern die häufigste Form der Adoption. Von dieser sind unverheiratete Paare bislang ausgeschlossen.
Was passiert bei Adoption?
Durch die Adoption wird das Kind bzw. der erwachsene Adoptionswillige also vollwertiges Mitglied der neuen Familie. Damit zieht die Adoption erbrechtliche und steuerrechtliche Folgen nach sich, aber auch das Umgangsrecht in Bezug auf den fraglichen leiblichen Elternteils erlischt.
Hat ein Vater ein eheliches und nichteheliches Kind?
Hat zum Beispiel ein Vater ein eheliches, ein nichteheliches (für das seine Vaterschaft feststeht) und ein adoptiertes Kind, so erben diese drei Kinder je zu einem Drittel. Zu Lebzeiten schließt ein Kind seine eigenen Kinder (Enkel des Erblassers) von der Erbfolge aus.
Ist das Kind in der Adoptivfamilie eingebunden?
Demnach ist wie folgt zu unterscheiden: Wird das Kind im minderjährigen Alter bereits adoptiert, dann gelten für es die gleichen Regeln wie für leibliche Kinder ( siehe § 1754 BGB ). Es ist rechtlich so in die Adoptivfamilie eingebunden, als sei es in diese hineingeboren.
Was ist die Adoption des volljährigen Stiefkinds?
● Adoption des volljähriges Stiefkinds: Handelt es sich bei dem Adoptivvater oder der Adoptivmutter um den Ehepartner der leiblichen Mutter oder des leiblichen Vaters, so kann das Stiefkind auch im volljährigen Alter grundsätzlich volladoptiert werden (siehe § 1772 Abs.1 c) BGB).
Was sind die gesetzlichen Regelungen rund um die Adoption von Kindern und volljährigen?
Die gesetzlichen Regelungen rund um die Adoption von Kindern und Volljährigen wurden durch das Adoptionsgesetz vom 2. Juli 1976 (in Kraft getreten am 1. Januar 1977) neu gefasst. Dieses Gesetz regelt auch das Erbrecht des adoptierten Kindes. Das gesetzliche Erbrecht adoptierter Kinder ist unterschiedlich…