Kann ein Mieter einfach das Schloss austauschen?
Der Mieter hat gemäß § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das alleinige Recht zur Nutzung der Wohnung. Deshalb darf er in seiner Mietwohnung auch das Schloss austauschen, wenn er dies wünscht. Ein Grund kann zum Beispiel die Befürchtung sein, dass der Vormieter noch über einen Schlüssel verfügt.
Wer ist für Türschlösser zuständig?
I. Das Türschloss der Wohnungstür ist ganz klar Bestandteil der Mietwohnung und Teil des Mietvertrages nach § 535 BGB. Das bedeutet, der Mieter muss mit der Wohnungstür, dem Türschloss und den dazugehörigen Schlüsseln als Zubehör genauso sorgsam umgehen, wie mit dem Rest der Wohnung.
Wann darf man Schlösser austauschen?
Erst wenn ein Ehepartner ausgezogen ist, bereits alle seine Sachen mitgenommen hat und man davon ausgehen kann, dass er oder sie alle Rechte an der Wohnung willentlich aufgegeben hat, dürfen die Schlösser ausgetauscht werden.
Was kostet ein einsteckschloss?
Schließzylinder der Sicherheitsstufe 1 kosten zwischen 10 und 30 Euro. Ein Zylinder der höheren Stufe 2 ist für 25 bis 70 Euro erhältlich. In der Stufe 3 kosten Schlösser zwischen 40 und 100 Euro. Soll es ein VDS-zertifiziertes Schloss sein, ist mit einem Betrag von über 100 Euro zu rechnen.
Wer muss den Schlüsseldienst bezahlen?
Liegt ein technischer Fehler an Schloss und Zylinder vor, so hat der Vermieter die Pflicht die entstandenen Kosten für einen Schlüsseldienst zu bezahlen. Da der Mieter nicht der Verursacher des Schadens ist, muss er auch die Kosten für die Reparatur nicht begleichen.
Hat der Vermieter einmal die Schlösser ausgetauscht?
Hat der Vermieter einmal die Schlösser ausgetauscht, muss der Mieter sich grundsätzlich an die Gerichte wenden, um die Wohnung zurückzuerhalten. In aller Regel wird er per einstweiliger Verfügung vorgehen, sodass innerhalb einiger Tage mit einer Entscheidung des zuständigen Amts- oder Landgerichts zu rechnen ist.
Ist das Türschloss kaputt in der Wohnung?
Wenn das Türschloss in der Wohnung kaputt ist Auf einmal lässt das Türschloss sich nicht mehr einwandfrei betätigen, die Türklinke geht nicht mehr in ihre Ausgangsstellung zurück oder der Schlüssel lässt sich nicht mehr drehen. Diese Fehler deuten auf einen Defekt im Türschloss hin, welcher umgehend beseitigt werden sollte.
Hat der Vermieter eine Zustimmung zum Einbau des Sicherheitsschlosses?
Das Amtsgericht war vorliegend jedoch der Ansicht, dass der Vermieter bei der Frage, ob er eine Erlaubnis erteilt oder versagt, keine wirkliche Wahl hatte – gab es doch für eine Zustimmungsverweigerung keinen sachlichen Grund. Somit hatten die Mieter einen Anspruch auf eine Zustimmung zum Einbau des Sicherheitsschlosses.
Kann der Vermieter die Reparatur eines Türschlosses übernehmen?
Auch wenn der Mieter entsprechende Bedenken gegenüber dem Vermieter äußert – weil beispielsweise in der Nachbarwohnung eingebrochen wurde – gibt es hier keine gesetzliche Verpflichtung. Lediglich die Reparatur eines defekten Türschlosses muss der Vermieter im Rahmen der Instandhaltung übernehmen.