Kann ein Minderjähriger eine GmbH gründen?
Ist es einem Minderjährigen ohne Weiteres möglich, vor dem 18. Geburtstag Gesellschafter einer GmbH / UG zu werden? In der Tat ist dies möglich. Mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – also der Eltern – können auch Minderjährige Gesellschafter einer GmbH oder auch UG werden.
Wann muss Familiengericht zustimmen?
Wenn ein Minderjähriger, also eine Person vor ihrem 18. Geburtstag, welche ja beschränkt geschäftsfähig ist, ein selbständiges Erwerbsgeschäft betreiben möchte, benötigt sie die Ermächtigung, also die Erlaubnis der Eltern und die Genehmigung dieser Ermächtigung der Eltern vom Familiengericht.
Was ist rechtlich vorteilhaft für einen minderjährigen?
Rechtlich vorteilhaft ist ein Geschäft, wenn der Minderjährige keine rechtlichen Verpflichtungen eingeht. Dazu zählt beispielsweise ein Schenkungsvertrag: Der Minderjährige erhält ohne Gegenleistung ein Geschenk. Anders sieht es hingegen bei einem Kaufvertrag aus.
Ist ein Minderjähriger nicht geschäftsfähig?
Ein minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat ist gem. § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Von ihm abgegebene Willenserklärungen, die ohne vorherige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgegeben wurden, sind schwebend unwirksam. Zu ihrer Wirksamkeit bedürfen sie der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters.
Ist der Begriff der Minderjährigkeit nicht definiert?
Der Begriff der Minderjährigkeit ist nicht definiert. Nach § 2 BGB ergibt sich jedoch, dass die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18.
Wie ist die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen geregelt?
Die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen, der in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, wird in den §§ 106 ff. BGB geregelt. Es gibt vier Möglichkeiten, die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen zu erreichen. I. Lediglich rechtlich vorteilhaft, § 107 BGB