Kann ein Mitglied des Wahlvorstandes in den Betriebsrat gewählt werden?
Ja. Mitglieder im Wahlvorstand dürfen auch für den neuen Betriebsrat kandidieren. Dies ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts zulässig.
Kann ein Betriebsratsmitglied im Wahlvorstand sein?
Kann ein Betriebsrat Wahlvorstand werden? Ja, das geht. 1 Satz 1 BetrVG ist nur ein einziges Kriterium bedeutsam um durch den Betriebsrat zum Wahlvorstandsmitglied bestellt zu werden. Derjenige, der da bestellt werden soll, muss wahlberechtigter Arbeitnehmer im Sinne des §7 BetrVG sein.
Wie wählt man den Wahlvorstand?
Bestellung durch den Betriebsrat. In Betrieben mit bereits vorhandenen Betriebsrat, erfolgt die Bestellung des Wahlvorstands durch den noch amtierenden Betriebsrat, § 16 Absatz 1 Satz 1 BetrVG. Die Bestellung erfolgt dabei durch Beschlussfassung mit einfacher Stimmenmehrheit gemäß § 33 BetrVG.
Wer ist Wahlvorstand bei betriebsratswahl?
Der Wahlvorstand ist dasjenige Gremium, welches die Wahlen zum Betriebsrat durchführt. Er besteht aus einer ungeraden Zahl von wahlberechtigten Arbeitnehmern, mindestens drei. Sie genießen gemäß § 15 Abs. 3 KSchG Kündigungsschutz.
Wer kann nicht in den Betriebsrat gewählt werden?
Passives Wahlrecht hat, wer als Betriebsrat kandidieren darf. Wählen dürfen alle Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind lediglich die leitenden Angestellten und Leiharbeiter, die weniger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
Wer kann in den Betriebsrat gewählt werden?
Passives Wahlrecht: Wer kann sich in den Betriebsrat wählen lassen? Wählbarer Arbeitnehmer (»passives Wahlrecht«) im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist nach § 8 BVerfG wer, wahlberechtigt ist und. mindestens 6 Monate dem Betrieb angehört (oder als in Heimarbeit-Beschäftigter für den Betrieb gearbeitet hat.)
Wie viele Personen im Wahlvorstand?
Abweichend davon regelt in Betrieben das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammensetzung des Wahlvorstandes, der nur aus 3 Personen (ein Wahlvorstandsvorsitzender und zwei Wahlvorstände) besteht.
Ist ein Wahlvorstand wählbar?
Auch Mitglieder des Wahlvorstands sind wählbare Arbeitnehmer. Gekündigte Arbeitnehmer sind zunächst bis Ablauf der Kündigungsfrist wählbar.
Wer kann in den Wahlvorstand gewählt werden?
Ein Wahlvorstand besteht aus (mindestens) drei wahlberechtigten Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen des Betriebs (§ 16 Abs. Wahlberechtigt sind alle mindestens 18jährigen Arbeitnehmer des Betriebs einschließlich der Auszubildenden (§ 7 BetrVG, § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).
Kann jeder Betriebsrat werden?
Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte betriebliche Interessenvertretung. Gewählt werden können dabei alle Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Wahl dem Betrieb seit mindestens sechs Monate angehören und die nach § 8 Abs.
Wer gehört zum Wahlvorstand?
Zusammensetzung eines Wahlvorstandes Der Wahlvorstand setzt sich aus folgenden Wahlhelfern zusammen: 1 Wahlvorsteher/in (der/die den Vorsitz hat) 1 stellvertretende/r Wahlvorsteher/in. 1 Schriftführer/in (der/die Wählerliste führt)
Wer kann alles in den Betriebsrat gewählt werden?
Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die sechs Monate dem Betrieb angehören (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Da leitende Angestellte wie oben erwähnt nicht wählen dürfen, gehören sie auch nicht zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern.