Kann ein pfändungsbeschluss aufheben?
Der Schuldner (aber auch der Gläubiger wie auch der Drittschuldner) haben die Möglichkeit, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch das Vollstreckungsgericht förmlich aufheben zu lassen. Der Verzicht hat keine Auswirkung auf den titulierten Anspruch.
Wann darf der Gerichtsvollzieher pfänden?
Der Gerichtsvollzieher pfändet nur Dinge, die bei einer Versteigerung einen akzeptablen Erlös einbringen. Hierfür nimmt er die Sachen entweder an sich oder er bringt ein Pfändungssiegel, den bekannten „Kuckuck“, darauf an. Vor allem Wertpapiere, Schmuck oder Bargeld nimmt er direkt an sich.
Kann ein Gläubiger mit der Pfändung rechnen?
Ja, er kann. Normalerweise weiß ein Gläubiger nicht, ob bei dem Mitarbeiter bereits andere Pfändungen vorliegen oder ob der Lohn für die Pfändung ausreicht. Allerdings steht dem Gläubiger in punkto „ob und wann“ er mit der Zahlung rechnen kann, eine Auskunftspflicht des Arbeitgebers zu.
Kann der Gläubiger die Kontopfändung ruhen?
In diesem Fall kann der Gläubiger veranlassen, dass die Kontopfändung ruhend gestellt wird, was jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Aufhebung ist. Denn kommt der Schuldner auch den vereinbarten Ratenzahlungen nicht nach, steht es dem Gläubiger zu, bei der Bank die Wiederaufnahme der Kontopfändung zu veranlassen.
Welche Funktion hat der Pfändungsbeschluss?
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat dabei folgende Funktion: Der Pfändungsbeschluss wirkt wie eine Beschlagnahme. Er verbietet dem Schuldner die Einziehung von Bankguthaben und der Bank die Auszahlung an den Schuldner. Der Überweisungsbeschluss erlaubt dem Gläubiger die Einziehung des Bankguthabens seines Schuldners.
Kann der Gläubiger die Pfändung veranlassen?
Der Gläubiger kann nur dann die Pfändung veranlassen, wenn er zuvor einen Vollstreckungsbescheid bzw. einen vollstreckbaren Titel gegen seinen Schuldner erwirkt hat und dieser auch an ihn zugestellt wurde. Anschließend kann er einen Pfändungsantrag beim Gericht stellen.