Kann ein unfallbeteiligter Zeuge sein?
Diesbezüglich gilt Folgendes: Ein Unfallzeuge ist keineswegs als „Unfallbeteiligter“ im Sinne des § 142 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) zu qualifizieren. Die Vorschrift regelt den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Umgangssprachlich ist oftmals auch von Fahrerflucht oder Unfallflucht die Rede.
Was passiert bei Fahrerflucht mit Zeugen?
Viele Leute fragen sich nach einer Fahrerflucht, ob ein Zeuge dazu gesetzlich verpflichtet ist, die Polizei über den Vorfall und den Schaden zu informieren. Grundsätzlich macht sich ein Zeuge nicht strafbar, wenn er sich vom Unfallort entfernt, da er kein Unfallbeteiligter im Sinne des § 142 Strafgesetzbuch (StGB) ist.
Kann die Zeugenaussage auch geschrieben werden?
Es geht aber auch anders, die Zeugenaussage kann auch geschrieben werden. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten. Es ist tägliche Praxis, dass jemand, der sein Recht durchsetzen möchte, auf jemanden angewiesen ist, der seine Interessen oder Beobachtungen bestätigen kann.
Wie sitzen die Zeugen bei der Zeugen- und Prozessbegleitung?
Bei der Zeugen- und Prozessbegleitung sitzen die Zeugenbegleitpersonen meist direkt neben den Zeuginnen und Zeugen. Die Begleitperson darf die Zeugenaussage in keiner Weise beeinflussen. Diese gesetzliche Vorgabe ist ein Grund, weshalb die Zeugen- und Prozessbegleitungen nicht über den Inhalt der Zeugenaussage sprechen.
Was ist eine falsche Zeugenaussage?
Eine „falsche Zeugenaussage“ bzw. eine Falschaussage liegt vor, wenn jemand vor einem Gericht oder einer anderen Stelle, die zur eidlichen Vernehmung zuständig ist, wahrheitswidrige Tatsachen zu einem bestimmten Sachverhalt äußert.
Wie werden die Zeuginnen und Zeugen informiert?
Bei der Belehrung werden die Zeuginnen und Zeugen nochmals ausdrücklich angehalten, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Sie werden auf die Möglichkeit der Vereidigung hingewiesen und über die strafrechtlichen Konsequenzen einer unwahren oder unvollständigen Aussage informiert.