Kann ein Vertrag per E-Mail geschlossen werden?

Kann ein Vertrag per E-Mail geschlossen werden?

So können Verträge mündlich, schriftlich, durch bloßes Handeln oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail, SMS und per Onlineformular geschlossen werden. Nur für einige Ausnahmen ist die Schriftform, also eine handschriftliche Unterschrift unter dem Vertrag, gesetzlich vorgeschrieben.

Warum gelten E-Mails als elektronische Erklärungen?

E-Mails gelten laut deutschem Recht als elektronische Erklärungen, was bedeutet, dass auch Verträge via E-Mail abgeschlossen werden können. Dies gilt aber nur, wenn die E-Mail erfolgreich zugestellt wird. Sobald Sie die Mail abgeschickt haben und keine Meldung bekommen, dass beispielsweise das Postfach voll ist, wurde die Mail zugestellt.

Wann sollte die E-Mail und die Erklärung rechtens sein?

Beachten Sie: Damit die E-Mail und die Erklärung oder der Vertrag auch rechtens ist, sollten Sie eine Frist angeben, bis zu der sich der Vertragspartner zu äußern hat. Denn beiden Seiten muss genügend Zeit gegeben werden, den Vertrag oder die Erklärung in Ruhe durchlesen zu können. Außerdem muss eine Zustimmung von beiden Seiten erfolgen.

Ist die E-Mail erfolgreich zugestellt?

Dies gilt aber nur, wenn die E-Mail erfolgreich zugestellt wird. Sobald Sie die Mail abgeschickt haben und keine Meldung bekommen, dass beispielsweise das Postfach voll ist, wurde die Mail zugestellt. Laut Gesetz können Verträge per Mail insoweit zustandekommen, da Sie sich per Mail mit dem Vertragspartner austauschen und so ggf.

Wie ist die E-Mail mit dem Thema für die Versammlung abzulehnen?

Die E-Mail mit dem Thema für die Versammlung ist mithin im Zweifel wegen Formmangels abzulehnen. Eine E-Mail kann vor Gericht tatsächlich Gültigkeit haben. Dies ist aber eher in Form einer Willenserklärung anzunehmen. Auch als Beweismittel sind E-Mails durchaus von forensischer Relevanz.

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