Kann ein Widerspruch abgelehnt werden?
Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim Sozialgericht erheben. Dafür ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Wenden Sie sich dazu direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht.
Bis wann muss ein Widerspruch begründet werden?
Sie sollten nicht zu lange damit warten, die Begründung nachzureichen. Denn eine Behörde oder öffentliche Stelle muss spätestens drei Monate nach Ihrem Widerspruch eine Entscheidung treffen.
Was tun wenn Krankenkasse Kostenübernahme ablehnt?
Krankenkasse lehnt Leistung ab: Innerhalb eines Monats widersprechen. Lehnt die Krankenkasse den Antrag auf Leistungen ab, können Versicherte innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Patienten haben zudem das Recht, Gutachten des MDK einzusehen. Dies sollte man vorab am besten mit seinem Arzt besprechen.
Ist ein Widerspruch abgelehnt?
Ein Widerspruch drückt aus, dass Sie mit einer getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind und diese somit noch einmal überprüfen lassen wollen. Sollte Ihr Widerspruch abgelehnt werden, kann von Ihnen noch eine Klage erhoben werden.
Ist eine EM-Rente abgelehnt?
Wenn eine beantragte EM-Rente abgelehnt wurde, ist dies ein massiver Eingriff in die Rechte des oder der Betroffenen. Oft stehen hinter einer solchen Entscheidung auch finanzielle Existenzen. Der Betroffene hat nur die eine Chance zu überprüfen, dass die Entscheidung der Rentenversicherung mit dem geltenden Recht übereinstimmt.
Ist der Antragsteller mit der Entscheidung nicht einverstanden?
Ist der Antragsteller mit der Entscheidung nicht einverstanden, beispielsweise weil sein Antrag abgelehnt oder weil das Wohngeld seiner Meinung nach zu niedrig berechnet wurde, kann er Widerspruch einlegen. Alle notwendigen Angaben dazu findet er in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. So ist in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben,
Welche behördliche Entscheidung darf und muss überprüft werden?
Jede behördliche Entscheidung, die in die Rechte des Betroffenen eingreift, darf und muss sogar überprüft werden. Dies ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der sich auch aus der sogenannten Gewaltenteilung ableitet.