Kann ein Zeuge seine Aussage verweigern?
Wenn Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen, müssen sie die Wahrheit sagen und dürfen auch nichts weglassen. In bestimmten Fällen ist es Zeuginnen und Zeugen aber erlaubt, die Aussage zu verweigern; sie müssen dann also gar nichts sagen.
Können Zeugen bestraft werden?
Im Falle einer Falschaussage macht der Zeuge sich strafbar und kann mit mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Hat der Zeuge auf eine falsche Aussage hin den Zeugeneid geleistet, wird die Falschaussage mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.
Kann die Polizei einen Zeugen befragt?
Es kommt vor, dass die Polizei in einem Ermittlungsverfahren einen Zeugen befragt, der sich selbst durch die Aussage belasten würde, zum Beispiel, weil er Mittäter oder sogar der Täter selbst ist. Zeugen sind aber vor Gericht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.
Welche Rechte und Pflichten hat der Zeuge bei seiner Aussage?
Die Rechte und Pflichten des Zeugen bei seiner Aussage. Dabei ist er zur Wahrheit verpflichtet, worüber er in der Verhandlung durch den Richter ausdrücklich belehrt wird. Im Falle einer Falschaussage macht der Zeuge sich strafbar und kann mit mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
Wie ist die Richtigkeit der Zeugenaussage beurteilt?
Die Richtigkeit der Zeugenaussage ist vom Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung zu beurteilen. Kein anderes Beweismittel ist so anfällig gegen Verfälschung (Wahrnehmungs- und Erinnerungsfehler, Parteilichkeit). Kann Angaben über Umstände machen, die außerhalb des eigentlichen Tathergangs liegen (Flucht, Annäherung)
Wie ist der Zeuge verpflichtet vor Gericht zu erscheinen?
Der Zeuge ist nicht nur verpflichtet, bei einer Ladung vor Gericht zu erscheinen, sondern er muss auch aussagen. Dabei ist er zur Wahrheit verpflichtet, worüber er in der Verhandlung durch den Richter ausdrücklich belehrt wird.