Kann eine GbR ins Handelsregister eingetragen werden?
Eine GbR kann nicht als GbR in das Handelsregister eingetragen werden. Allerdings hat die gewerblich tätige GbR die Möglichkeit, sich als OHG in das Handelsregister eintragen zu lassen.
Kann eine GbR pleite gehen?
Über das Vermögen einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) kann ein eigenständiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Dies führt allgemein zur Auflösung der Gesellschaft, es sei denn, eine insolvenzrechtliche Sanierung ist noch möglich. Hierzu bietet sich u.a. ein Insolvenzplanverfahren an.
Wie viel Umsatz darf eine GbR machen?
Da es sich bei der GbR um eine Art des Kleingewerbes handelt, darf der Umsatz des Gewerbes jährlich nicht über 260.000 Euro liegen bzw. der Gewinn des Unternehmens darf maximal 25.000 Euro im Jahr betragen. Werden diese Angaben überschritten, ist das Gewerbe im Handelsregister einzutragen.
Welche Firmennamen darf eine GbR führen?
„Da das Namensrecht der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) nicht gesetzlich geregelt ist, hat sich eine ständige Praxis herausgebildet. Diese besagt, dass die GbR grundsätzlich den Vor- und Nachnamen (= Familiennamen) aller Gesellschafter der Gesellschaft in der Geschäftsbezeichnung führen muss.
Was gelten für gerichtliche Verhandlungen?
Für gerichtliche Verhandlungen gelten die grundlegenden Prozessmaximen der Öffentlichkeit, der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit . Die gesamte Verhandlung, also nicht nur die Verkündung der Entscheidung, muss grundsätzlich unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen ( § 169 Satz 1 GVG ).
Kann das Gericht den Entscheid mündlich eröffnen?
Das Gericht kann seinen Entscheid an der Verhandlung mündlich eröffnen oder ihn den Parteien schriftlich per Post mitteilen. In beiden Fällen muss es den Entscheid nur dann begründen, wenn das eine der Parteien innerhalb von zehn Tagen verlangt. Unterlassen sie das, gilt es als Verzicht auf ein Rechtsmittel – das Urteil wird rechtskräftig.
Wie dürfen gerichtliche Entscheidungen in der Hauptsache ergehen?
Der Bedeutung der Gerichtsverhandlung entsprechend dürfen gerichtliche Entscheidungen in der Hauptsache (z. B. Klageverfahren, Strafverfahren) grundsätzlich nur aufgrund einer gerichtlichen Verhandlung ergehen.
Wie kann das Gericht den Verfahrenswert abschätzen?
Das Gericht kann den Verfahrenswert nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO durch einen Sachverständigen abschätzen lassen, wenn dies erforderlich ist, wenn also das Gericht weder aus eigener Sachkunde noch unter Mithilfe der Parteien in der Lage ist, den zutreffenden Wert zu ermitteln.