Kann eine KG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben?
Einkommensteuerrecht gebietet Rechtsform der Personengesellschaft bei Familien KG. Einkünfte aus der Verwaltung von Immobilien stellen steuerlich grundsätzlich private Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und nicht aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) dar. Sie unterliegen daher auch nicht der Gewerbesteuer.
Kann eine GmbH Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben?
Vereinfacht gesagt, darf die Gesellschaft nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Bereits die Mitvermietung von Betriebseinrichtungen oder der Verkauf von durch Solaranlagen auf dem Gebäude erzielten Strom an den Mieter können dazu führen, dass die Immobilien-GmbH voll gewerbesteuerpflichtig ist.
Kann eine GmbH CO KG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
Möglich ist auch, dass eine GmbH & Co. KG andere Einkünfte erzielt, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung. Dies ist dann der Fall, wenn neben der GmbH auch eine natürliche Person Komplementärin ist und die GmbH & Co. KG nicht gewerblich tätig ist.
Wie eignet sich eine Familiengesellschaft für den Kauf einer Immobilie?
Eine Familiengesellschaft eignet sich in vielerlei Hinsicht hervorragend beim Kauf einer Immobilie. Die Familiengesellschaft ist auch ein hilfreiches Mittel, um bei der Übertragung von bereits vorhandenen Immobilien durch Eltern auf ihre Kinder Schenkungsteuer beziehungsweise Erbschaftsteuer zu sparen.
Wie kann man eine eigene Tochtergesellschaft gründen?
Insbesondere besteht die Möglichkeit, mit den 25.000 € Stammeinlage der Muttergesellschaft die eigene Tochtergesellschaft zu gründen. Es muss sich also nicht einmal der Eigenkapitaleinsatz verdoppeln. Die Absicherung ist enorm und die Geschäftsführung kann zentral über die Muttergesellschaft abgerechnet werden.
Wie haften die Familienmitglieder mit ihrer Einlage?
Auch sie haften lediglich mit ihrer Einlage. Im Fall unserer Familiengesellschaft gründen die Familienmitglieder zunächst eine GmbH, die dann als Komplementär in die darauffolgende Gründung der GmbH & Co. KG eintritt. Die Familienmitglieder treten dagegen als Kommanditisten der GmbH & Co. KG bei.
Wie steht das Darlehen für die Familiengesellschaft zur Verfügung?
Zu allererst stellen die Eltern das zum Kauf vorgesehene Kapital der Familiengesellschaft als Darlehen zur Verfügung. Aus Sicht der Familiengesellschaft liegt das Darlehen der Eltern somit als Fremdkapital vor. Je nach Höhe der Beteiligung durch die Kinder stellt die Summe ihrer Einlagen das Eigenkapital dar.