Kann eine Nebentätigkeit abgelehnt werden?
Der Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit also grundsätzlich nicht verbieten. Dies ergibt aus der grundgesetzlich geschützten Garantie der Berufsfreiheit. Dieser Grundsatz gilt sowohl für abhängige wie selbständige Beschäftigungen. Und er gilt auch für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Wann ist es eine Nebentätigkeit?
Eine Nebentätigkeit ist jede Beschäftigung gegen Entgelt, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung von einem Arbeitnehmer, Beamten, Abgeordneten, Richter oder Soldaten ausgeübt wird. Das Entgelt bezeichnet man als Nebenverdienst, Zuverdienst oder umgangssprachlich (veraltet) als Zubrot.
Können Nebenjobs grundsätzlich verboten werden?
Entgegen der weit verbreiteten Meinung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern durch Standard-Formulierungen im Arbeitsvertrag (Nebentätigkeitsverbot) nicht generell die Aufnahme von Nebenjobs verbieten.
Wie kann eine Vereinbarung rückgängig gemacht werden?
Eine Vereinbarung kann nur durch eine weitere Vereinbarung rückgängig gemacht werden. Doch nicht selten kommt es vor, dass eine Wohnung – also das Sondereigentum plus Miteigentumsanteile – verkauft wird und eine neue Person Teil der WEG wird.
Wie unterscheiden sich Vereinbarungen und Beschlüsse voneinander?
Vereinbarungen und Beschlüsse unterscheiden sich deutlich voneinander. Grundsätzliches wird per Vereinbarung geklärt, Einzelheiten mittels Beschluss. Das ist die grobe Aufteilung beider Formen der Entscheidungsfindung innerhalb einer WEG. Eine Vereinbarung innerhalb einer WEG setzt die Einstimmigkeit aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer
Wie kann ich eine Vereinbarung in das Grundbuch eintragen?
In der Regel ist es sinnvoll, eine Vereinbarung in das Grundbuch eintragen zu lassen. Dazu ist ein Gang zum Notar erforderlich, der die Erklärungen der einzelnen Miteigentümer entgegennimmt. Was passiert mit einer Vereinbarung, wenn eine Wohnung später verkauft wird?
Was ist ein Rücktrittsrecht?
Bei dem Rücktrittsrecht selbst handelt es sich um eine Form des Gestaltungsrechtes. Es kennt daher keine Verjährung. Die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung hängt vielmehr davon ab, ob der Anspruch auf die Leistung oder die Erbringung der Leistung verjährt ist.