Kann eine Partei Verfassungsbeschwerde erheben?

Kann eine Partei Verfassungsbeschwerde erheben?

Politische Parteien sind im Verfassungsbeschwerdeverfahren antragsberechtigt, wenn sie eine Verletzung von Grundrechten geltend machen, die ihnen unabhängig von ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status wie jedermann zustehen (vgl. BVerfGE 84, 290 <299>; 111, 54 <81>).

Sind Parteien Beschwerdefähig?

Jedermann kann Verfassungsbeschwerde erheben. Voraussetzung ist lediglich, dass eine Rechtsverletzung des genannten Rechts überhaupt möglich ist. Jedermann ist jede natürliche Person, also jeder Mensch. Deshalb sind auch Parteien beschwerdefähig, sofern sie nicht sowieso juristische Person (zB.

Sind Parteien Beteiligtenfähig?

Politische Parteien sind somit nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 als „andere Beteiligte“ anzusehen und damit im Organstreitverfahren beteiligtenfähig.

Ist eine Partei Grundrechtsfähig?

Politische Parteien sind in der Regel nicht eingetragene Vereine des Privatrechts. [11] Nach Art. 19 Abs. 3 GG gelten die Grundrechte auch für inländische juristische Personen.

Kann sich eine Partei auf Grundrechte berufen?

Dementsprechend hält es das BVerfG auch grundsätzlich für möglich, dass sich politische Parteien i.S.d. Art. 21 GG nach Art. 3 GG auf alle Grundrechte berufen und diese Rechte auch im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen können, soweit sie ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind.

Ist Art 21 GG ein Grundrecht?

Art. 21 Absatz 1 Satz 2 GG gewährleistet das Recht jedes Bürgers, Parteien frei von staatlicher Einflussnahme oder Kontrolle zu gründen. Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft handelt es sich bei der Gründungs- und Betätigungsfreiheit um ein Grundrecht, das dem Einzelnen und der Partei zusteht.

Sind Parteien Antragsberechtigt im organstreitverfahren?

Antragsberechtigte und Antragsgegner Wer Partei eines Organstreitverfahren sein kann, ist in Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG i.V.m. §63 BVerfGG geregelt.

Welche Grundrechte haben Parteien?

Ist eine Partei Antragsberechtigt im organstreitverfahren?

Sind Parteien Organteile?

II. Fraktionen sind parteifähig, weil sie als Teil des Organs Bundestag mit eigenen Rechten ausgestattet sind. Anders verhält es sich mit dem einzelnen Abgeordneten, der allenfalls ein Organmitglied nicht aber ein Organteil sein kann.

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