Kann eine Person eine Bedarfsgemeinschaft bilden?
Eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen. Mindestens ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft muss erwerbsfähig und leistungsberechtigt im SGB II sein. Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist im Gesetz aufgezählt.
Wer bildet eine Bedarfsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Personen im selben Haushalt mit mindestens einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zusammenleben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben.
Ist eine Haushaltsgemeinschaft eine Bedarfsgemeinschaft?
Wenn Sie mit anderen Personen zusammenleben, aber mit ihnen keine Bedarfsgemeinschaft bilden, spricht man von einer Haushaltsgemeinschaft. Wohnen jedoch Studierende in einer Wohngemeinschaft, bilden sie weder eine Bedarfs- noch eine Haushaltsgemeinschaft.
Wie wird eine Haushaltsgemeinschaft berechnet?
Berechnung der Leistungen in der Haushaltsgemeinschaft mit Angehörigen. Das um Absetzbeträge bereinigte Einkommen des Angehörigen abzüglich des doppelten Regelbedarfs und der anteiligen Kosten der Unterkunft gilt als Freibetrag. Darüber hinaus erzieltes Einkommen ist hälftig leistungsmindernd einzusetzen.
Wie viel dürfen Kinder von Hartz 4 Empfängern verdienen?
100 Euro im Monat dürfen die Kinder von Hartz-IV-Empfängern abzugsfrei verdienen, danach zählt die 80-Prozent-Regel. Bei einem 450-Euro-Job bleiben nach den Abzügen etwa 170 Euro über. Bei einem Ferienjob liegt der Freibetrag seit dem 1. März 2020 bei 2400 Euro im Jahr.
Wann liegt keine Haushaltsgemeinschaft vor?
So liegt eine Haushaltsgemeinschaft nicht vor bei nur kurzfristiger Anwesenheit in der Wohnung oder nicht nur vorübergehender Abwesenheit von der Wohnung. Mit sonstigen volljährigen Personen besteht keine Haushaltsgemeinschaft, wenn sie sich tatsächlich und finanziell nicht an der Haushaltsführung beteiligen.