FAQ

Kann Ermessensspielraum?

Kann Ermessensspielraum?

Die Ausübung von Ermessen kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen. Zum einen kann der Verwaltung Ermessen eingeräumt werden zu entscheiden, ob sie im konkreten Fall überhaupt tätig werden soll oder nicht. In diesem Fall spricht man von sogenanntem Entschließungsermessen.

Wann liegt ein Ermessensfehler vor?

2. Ermessensüberschreitung. Eine Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn die Verwaltung eine vom Gesetz nicht vorgesehene Rechtsfolge wählt, die Rechtsfolge also entweder generell oder lediglich im konkreten Einzelfall unzulässig ist.

Was bedeutet Ermessensfehlgebrauch?

Ein „Ermessensmissbrauch“ beziehungsweise „Ermessensfehlgebrauch“ liegt vor, wenn die Behörde zwar Entscheidungen trifft, diesen aber gesetzeswidrige Erwägungen zugrunde liegen. Zweck- oder sachfremde Erwägung, welche beispielsweise der Fall ist, wenn die Behörde ihre Entscheidung aus persönlichen Gründen trifft.

Welches Ermessen gibt es?

Grundsätzlich ist zwischen zwei Arten des Ermessens zu unterscheiden: Auswahlermessen: Hier kann die Behörde zwischen einer Auswahl von gesetzlich zugelassenen Rechtsfolgen wählen. Entschließungsermessen: Hier kann die Behörde entscheiden, ob sie gesetzliche Rechtsfolgen durchsetzt oder nicht.

Wann liegt Ermessensreduktion auf Null vor?

Eine Ermessensreduzierung auf Null (auch „Ermessensreduktion auf Null“ genannt) meint, dass der Ermessensspielraum der Verwaltung aufgrund der vorliegenden Umstände soweit reduziert ist, dass die Verwaltung nur noch eine fehlerfreie Entscheidung treffen kann.

Wann ist eine Ermessensentscheidung rechtswidrig?

Im Falle einer Ermessensentscheidung gilt es zu erkennen, dass diese rechtswidrig ist, wenn ein Ermessensfehler gemacht wurde und das Ermessen nicht auf Null reduziert ist. Denn in einem solchen Fall ist die Rechtsfolge missachtet worden und die Entscheidung materiell rechtswidrig.

Was versteht man unter pflichtgemäßen Ermessen?

Ermessen heißt immer: pflichtgemäßes Ermessen. Hinter diesem Rechtsbegriff verbirgt sich ein Beurteilungs- und Entschließungsfreiraum für Amtswalter von Behörden, wenn diese auf der Grundlage von Gesetzen Maßnahmen treffen, die Ermessen einräumen. Ermessen ist jedoch nicht gleichzusetzen mit »Freiheit zum Handeln«.

Kann Ermessensentscheidung?

Von einer Ermessensentscheidung spricht man, wenn eine sog. „Soll- oder Kann-Vorschrift“ vorliegt, wenn also bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch auf eine Leistung besteht, § 38 SGB I.

Wo findet das Ermessen seine gesetzlichen Grenzen?

Enthält eine Rechtsnorm auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen, so trifft die Behörde keine gebundene Entscheidung, sondern kann unter mehreren möglichen Entscheidungen wählen. Unbestimmte Rechtsbegriffe finden sich hingegen im Tatbestand bestimmter gesetzlicher Regelungen.

Was ist eine Ermessensreduzierung auf Null?

Ist ein Verwaltungsakt der unter einem Ermessensfehler leidet rechtswidrig?

Folgen eines Ermessensfehlers Wenn ein Ermessensfehler vorliegt, ist die Entscheidung der Behörde grundsätzlich rechtswidrig. Ist ein begünstigender Verwaltungsakt „ermessensfehlerhaft“ abgelehnt worden, so ist auch er rechtswidrig und damit aufzuheben.

Ist die Ermessensentscheidung rechtmäßig?

Das Ermessen ist rechtswidrig ausgeübt worden, wenn ein Ermessensfehler vorliegt. In der Regel werden fünf verschiedene Arten von Ermessensfehlern unterschieden. Die Behörde geht irrtümlich davon aus, dass sie kein Ermessen hat, dass also nur eine Rechtsfolge möglich ist.

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