Kann genehmigter Urlaub zurückgenommen werden?
Die Antwort lautet: Nein. Ein bereits vom Chef genehmigter und bestätigter Urlaubstermin darf vom Arbeitsgeber nicht einfach widerrufen werden.
Kann mir mein Chef Urlaub streichen?
Das darf er nicht. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer*innen berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Das sind Gründe, die mit der Betriebsorganisation zu tun haben.
Kann mir mein Arbeitgeber Urlaub verweigern?
Die Ablehnung vom Urlaubsantrag durch den Arbeitgeber ist zulässig, wenn dringende betriebliche Belange dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers entgegenstehen. Solche Gründe können sein: die fristgerechte Erfüllung eines Auftrags.
Kann man Urlaub rückgängig machen?
Nein. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub einmal genehmigt hat, ist er an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht widerrufen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur im absoluten Notfall möglich, also bei einem unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Ereignis.
Kann genehmigter Urlaub gestrichen werden Azubi?
Hier gilt ganz klar: Auszubildende brauchen sich darauf nicht einzulassen! Denn bereits gewährter Urlaub – egal ob durch Urlaubsplan oder genehmigten Urlaubsantrag – kann nicht einseitig widerrufen werden (siehe dazu Bundesarbeitsgericht, 29.01.1960, Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 12 zu § 123 Gewerbeordnung).
Kann der Arbeitnehmer genehmigten Urlaub zurücknehmen?
Kann der Arbeitnehmer genehmigten Urlaub zurücknehmen? Ein Arbeitnehmer muss die betrieblichen Belange berücksichtigen, wenn er seinen bereits genehmigten Urlaubsantrag zurückziehen oder verschieben will. Grundsätzlich gilt, dass ein bereits einvernehmlich festgelegter Urlaubzeitraum auch nur einvernehmlich geändert oder zurückgenommen werden kann.
Ist der Urlaub genehmigt?
Auch andersherum gilt: Genehmigt ist genehmigt! Wenn Ihr Urlaubsantrag bewilligt wurde, kann der Arbeitgeber Ihnen den Urlaub nicht streichen. Nur bei außergewöhnlichen Umständen gibt es Ausnahmen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Existenz des Unternehmens bedroht ist, weil ein entscheidender Wissensträger fehlt.
Wie kann ein einmal genehmigter Urlaub rückgängig gemacht werden?
Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden.
Kann der Arbeitgeber den Urlaub wieder streichen?
Nur unter besonderen Umständen und Notfällen, die schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben könnten, wie ein personeller Engpass oder ein Produktionstopp aufgrund einer Naturkatastrophe, kann der Arbeitgeber den genehmigten Urlaub wieder streichen. Der Arbeitgeber muss jedoch die Interessen abwägen und zuerst alle Alternativen prüfen,