Kann Gerichtsvollzieher Konto pfänden wenn ja wie?
Auf die Mahnung folgen können sonst Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher Wertgegenstände pfänden. Oder der Gläubiger darf Teile des Lohns oder den Konto-Eingang pfänden. Manche Gläubiger beauftragen Inkassofirmen, um Schulden einzutreiben.
Wie kann man pfänden lassen?
Der Gläubiger muss die Kontopfändung beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen. Dieses erlässt daraufhin einen Pfändung- und Überweisungsbeschluss. Der Gerichtsvollzieher muss den Pfändung- und Überweisungsbeschluss bei der Bank zustellen.
Wie kann der Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt werden?
Der Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 712 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ZPO kann nur in erster oder in der Berufungsinstanz gestellt werden. Dieser hat zum Ziel, dass der Gläubiger die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden kann, vgl. § 712 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ZPO.
Wann ist ein Vollstreckungsauftrag zu erteilen?
Ein solcher Vollstreckungsauftrag ist immer dann zu erteilen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme nicht vom Gericht selbst ausgeführt wird. Das ist z. B. bei der Sach- und Taschenpfändung und bei der Abgabe der Vermögensauskunft der Fall. Beides ist Aufgabe des Gerichtsvollziehers.
Was ist eine Vollstreckung?
Die Vollstreckung führt meist ein Gerichtsvollzieher durch, in Einzelfällen ein Vollstreckungs- oder Prozessgericht. Zu den vollstreckbaren Titeln gehören neben einer Geldforderung die Forderung, eine Sache herauszugeben.
Wo ist das Gericht für die Vollstreckung zuständig?
Örtlich zuständig für die Vollstreckung ist zwingend das Gericht (Art. 339 ZPO): 1 am Wohnsitz der unterlegenen Partei 2 am Vollstreckungsort 3 am Ort, wo der zu vollstreckende Entscheid gefällt wurde More