Kann Gläubiger Teilungsversteigerung beantragen?
Doch auch ein Gläubiger, der den Auseinandersetzungsanspruch eines Bruchteilseigentümers bzw. den Anteil eines Mitglieds einer Gesamthandsgemeinschaft pfändet und sich zur Einziehung überweisen lässt, kann die Teilungsversteigerung beantragen.
Wer ist für Zwangsverwaltung zuständig?
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig für die Vollziehung wegen Geldforderungen in Immobilien (Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung), sowie in bewegliches Vermögen (Forderungspfändung, Herausgabeansprüche, sonstige Rechte).
Wann ist das Vollstreckungsgericht zuständig?
(2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann. …
Ist der Antrag eines Gläubigers zulässig?
„Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht. Der Antrag wird nicht allein dadurch unzulässig, dass die Forderung erfüllt wird.“.
Wie gehen sie bei der Ermittlung der Gläubiger vor?
Gehen Sie bei der der Ermittlung der Gläubiger sorgfältig vor. Das Gläubigerverzeichnis bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss auch die Gläubiger enthalten, deren Forderung Sie bestreiten. Z.B. weil Sie meinen, denen steht nicht so viel zu, wie die Gläubiger fordern. Die Rechtsprechung ist hier sehr streng.
Kann der Gläubiger den Antrag einseitig beglichen?
Werden die ausstehenden Forderungen beglichen, kann der Gläubiger den Antrag einseitig als erledigt erklären, um zu vermeiden, dass er für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss. Das Insolvenzgericht prüft dann, ob der Antrag bis zur Zahlung durch den Schuldner zulässig und begründet war.
Wie kann der andere Gläubiger seinen Anteil an Leistung verlangen?
Der eine Gläubiger kann vom anderen Gläubiger somit einen Anteil an der Leistung des Schuldners verlangen. Bei der Gesamtgläubigerschaft stehen den Gläubigern jeweils eigene Ansprüche zu.