Kann ich als Angestellter eine Firma gründen?
Egal ob festangestellt oder befristet, Voll- oder Teilzeit: Jeder darf neben seinem Hauptberuf eine andere Anstellung annehmen, wer mag, sogar mehrere. Und natürlich darf jeder auch selbstständig arbeiten, also eine oder sogar mehrere Geschäftsideen neben der Arbeit verwirklichen.
Kann ich als Angestellter ein Gewerbe anmelden?
Generell darf jeder ein Kleingewerbe anmelden. Alles rund zum Thema Kleingewerbe betreiben als Angestellter. In Deutschland gilt die Berufs- und Gewerbefreiheit, dass heißt, jede Person ist dazu berechtigt ein eigenes Gewerbe beziehungsweise Kleingewerbe anzumelden.
Kann ich als selbstständiger woanders arbeiten?
Es gibt Selbständige, die durch eine nebenberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer ihre Einnahmen aufbessern möchten. Ebenso gibt es Angestellte, die neben ihrem Beruf gewerblich oder freiberuflich tätig sind.
Wer kann eine Firma führen?
Das Führen von Geschäften ist rechtlich deshalb nur Personen erlaubt, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Ohne die Bescheinigung des Vormundschaftsgerichts kannst Du als Minderjähriger deshalb kein Geschäftsführer einer Gesellschaft werden.
Kann man einfach so ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden ist nicht möglich Du kannst kein Kleingewerbe anmelden, sondern nur ein Haupt- oder Nebengewerbe, je nachdem, ob du einen Hauptberuf hast. Ein Kleingewerbetreibender ist nach §1 HGB (Handelsgesetzbuch) zu definieren. Dieser braucht die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht zu beachten.
Wann lohnt sich ein Kleingewerbe?
Wer sich dafür entscheidet, ein Kleingewerbe als Nebengewerbe zu gründen, geht weniger Risiken ein als ein Gründer im Hauptgewerbe, der alles auf eine Karte setzt. Der weiterhin ausgeübte Hauptjob sichert den Lebensunterhalt, während die neue Geschäftsidee ohne großen Druck ausprobiert und etabliert werden kann.
Kann ich als Selbstständiger einen 400 Euro Job annehmen?
Die Entgeltgrenze für Minijobs steigt 2013 von 400 Euro auf 450 Euro pro Monat. Was viele Unternehmer und Freiberufler nicht wissen: Auch Selbstständige dürfen Nebenjobs ausüben. Zwar darf das regelmäßige Nebeneinkommen im Jahresdurchschnitt die monatliche Obergrenze von 450 Euro nicht überschreiten.