FAQ

Kann ich als Schwerbehinderter einfach versetzt werden?

Kann ich als Schwerbehinderter einfach versetzt werden?

Versetzt der Arbeitgeber eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 178 Abs. 2 SGB IX anzuhören, kann der Betriebsrat die Zustimmung zu der Versetzung wegen Verstoßes gegen ein Gesetz gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 SGB IX verstößt. …

Kann man einfach das Gehalt kürzen?

Rechtlich zulässig ist eine Gehaltskürzung bzw. eine Gehaltsanpassung gemäß Arbeitsrecht dann, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten nachweisen kann, dass seine Leistungen über einen längeren Zeitraum nicht zufriedenstellend sind und er dem Leistungsprofil des Unternehmens nicht entspricht.

Wann kann der Arbeitgeber das Gehalt kürzen?

Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten kürzen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf. Dieser Wert liegt zurzeit bei 1.029,99 Euro.

Wann darf der Chef das Gehalt kürzen?

Der Grund: Es ist nicht ohne weiteres möglich, das Gehalt eines Arbeitnehmers zu kürzen, wenn die Ergebnisse seiner Arbeit nicht mehr stimmen. Dahinter steht die Regelung, dass die Verträge zwischen Arbeitgeber und -nehmer keine Gehaltskürzung bei schlechter Leistung vorsehen.

Kann der Arbeitgeber einfach den Vertrag ändern?

Verträge sind zu erfüllen Auch Arbeitsverträge können nur einvernehmlich geändert werden. Das bedeutet, nachträgliche Änderungen des Arbeitsvertrages oder einzelner darin enthaltener Regelungen sind normalerweise nur möglich, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber dies vereinbaren. Ohne Ihr Einverständnis geht es also nicht.

Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Das bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen.

Wie lange im Voraus muss ein Dienstplan?

In der Praxis hat sich jedoch folgende Faustregel durchgesetzt: Der Dienstplan sollte die Hälfte der Zeit, die er gültig ist, im Voraus bekannt sein. Erstellst Du also einen Wochenplan, sollte dieser Deinen Angestellten spätestens drei bis vier Tage im Voraus bekannt sein.

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