Kann ich auf Erbschaft verzichten?

Kann ich auf Erbschaft verzichten?

Das Gesetz sieht in den §§ 2346 BGB für Verwandte und den Ehepartner des Erblassers ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass Erblasser und Erbe einen Vertrag abschließen, in dem der Erbe auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet. Ein solcher Verzichtsvertrag kann auch auf das Recht auf den Pflichtteil beschränkt werden.

Warum erbverzicht?

Durch einen rechtswirksamen Erbverzicht lässt sich Familienvermögen besser zusammenhalten. Der Erbverzicht ist daher auch ein geeignetes Instrument, wenn es um den Erhalt eines Familienunternehmens geht. Der Erbverzichtsvertrag bedarf der notariellen Form (§ 2348 BGB) und er wird mit dem Erblasser geschlossen.

Was kostet ein notarieller erbverzicht?

Bei Verzichtserklärungen handelt es sich um Rechtsgeschäfte unter Lebenden, so dass die allgemeinen Vorschriften gelten. Bei der Beurkundung eines Verzichtsvertrages wird eine doppelte Gebühr (mindestens 120 EUR) nach Nr. 21100 KV GNotKG fällig, wobei der Geschäftswert nach § 97 GNotKG zu ermitteln ist.

Wie kann ich verzichten auf das Erbe?

Verzichten auf das Erbe. Ein gesetzlicher Erbe, der nicht am Nachlass beteiligt werden möchte, kann zu Lebzeiten des Erblassers verzichten auf das Erbe und im Zuge dessen einen Vertrag mit dem künftigen Erblasser schließen.

Was ist ein Verzicht auf das Erbe zugunsten einer anderen Person?

Verzicht auf das Erbe zugunsten einer anderen Person. Ein Verzicht auf das Erbrecht kann aber auch ausdrücklich zugunsten einer anderen Person erklärt werden. Mit einem solchen Verzicht kann man natürlich nicht dem Erblasser seine Entscheidung aus der Hand nehmen, wen er als seinen Erben bestimmen will.

Wie kann ein Verzicht auf das Erbrecht erklärt werden?

Ein Verzicht auf das Erbrecht kann aber auch ausdrücklich zugunsten einer anderen Person erklärt werden. Mit einem solchen Verzicht kann man natürlich nicht dem Erblasser seine Entscheidung aus der Hand nehmen, wen er als seinen Erben bestimmen will.

Was gilt für den verzichtenden Erbverzicht?

Dabei gilt es, folgende Punkte zu beachten: Der Erblasser sowie der verzichtende Erbe können übereinkommen, dass der verzichtende Erbe eine Ausgleichszahlung erhält. Meist wird ihm hierbei sein Pflichtteil gewährt, der ihm ohnehin zustehen würde, käme es nicht zu einem Erbverzicht.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben