Kann ich bei der Volksbank ein P-Konto eroeffnen?

Kann ich bei der Volksbank ein P-Konto eröffnen?

Kontaktiere die Volksbank und vereinbare einen Termin in der Filiale. Dort gibst du dann den ausgefüllten und unterschriebenen P-Konto Antrag und alle benötigten Unterlagen ab. Der Volksbank-Mitarbeiter sorgt dafür, dass dein Girokonto in spätestens 4 Tagen als Pfändungsschutzkonto geführt wird.

Was kostet ein P-Konto bei der VR Bank?

Nach Auffassung des vzbv handelt es sich beim P-Konto nicht um ein gesondertes Kontomodell, sondern um eine Zusatzfunktion, auf die Kunden einen gesetzlichen Anspruch haben. Für diese dürften Geldinstitute keine extra Gebühren erheben.

Wo kann man ein P-Konto eröffnen?

Anspruch auf ein P-Konto als sogenanntes Basiskonto haben Sie nur, wenn Sie bei einer anderen Bank kein Konto führen. Wurde Ihnen Ihr Girokonto aufgrund des Dispokredites in Kombination mit einer Pfändung gekündigt, können Sie bei einer Bank Ihrer Wahl ein P-Konto auf Guthabenbasis eröffnen.

Kann ich online ein P-Konto eröffnen?

Bei PayCenter können Sie ein P-Konto schnell und einfach online mit der MeineGiroKarte eröffnen. Den Überblick über Ihre Finanzen behalten Sie entweder über das Onlinebanking im Internet oder über die Banking App von PayCenter. Auch Bargeldabhebungen sind von Onlinekonten kein Problem.

Ist ein P-Konto kostenlos?

Für das Einrichten eines P-Kontos und das Umwandeln eines Girokontos darf die Bank von Dir keine zusätzliche Gebühr verlangen – für die Führung des Pfändungsschutzkontos schon. Diese Kosten dürfen aber nicht höher sein als für ein reguläres Girokonto.

Was brauche ich alles um ein P-Konto zu eröffnen?

Welche Bescheinigungen benötige ich zur Eröffnung eines P-Kontos? Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt Sie als Kontoinhaber vor Kontopfändungen. Sie benötigen von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnabrechnung. Haben Sie ein monatlich schwankendes Einkommen, ist jeden Monat eine aktuelle Lohnabrechnung vorzulegen.

Wer hat Anspruch auf ein P-Konto?

Muss jede Bank ein P-Konto einrichten? Jeder Bankkunde kann von seiner Bank verlangen, dass ein bestehendes Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird (Umwandlungsanspruch). Wer bislang über kein eigenes Konto verfügt, hat Anspruch auf ein Konto (Basiskonto).

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